Endspurt E-Rezept? Was jetzt für Apotheker:innen wirklich wichtig ist

Oktober 13, 2021

Ab Anfang 2022 löst das E-Rezept nach und nach den bekannten „rosa Zettel“ ab und die ärztlichen Verordnungen werden langsam, aber sicher digital ausgestellt. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass alle dafür notwendigen Vorbereitungen in den Apotheken bis Ende des Jahres abgeschlossen sind, um am 01.01.2022 für die ersten E-Rezepte wirklich „ready“ zu sein.

Mit der Einführung des E-Rezeptes ab 2022 sollen apothekenpflichtige Medikamente von gesetzlich Versicherten nur noch auf E-Rezepten verordnet werden, sofern das in der Arztpraxis technisch möglich ist. Nach und nach sollen spezielle Arzneimittel wie BtM, Rezepturen oder auch Hilfsmittel sowie die Verordnungen für Privatversicherte folgen. So will es der Gesetzgeber im Patientendatenschutzgesetz (PDSG). Bis elektronische Rezepte tatsächlich Papier und Bürokratie reduzieren, den Alltag von Ärzten, Apothekenteams und Patienten erleichtern und die Patientensicherheit erhöhen, liegt noch ein weiterer Weg vor uns. Was ist bis zum Jahreswechsel noch zu tun?

E-Rezepte können digital oder als Papierausdruck in die Apotheke gelangen

Das E-Rezept ist ab 01.01.2022 eine Pflichtanwendung der Telematikinfrastruktur (TI), auf die sich alle Beteiligten im Gesundheitswesen vorbereiten müssen. Sofern eine Arztpraxis ab Januar E-Rezept-ready ist, können die Versicherten wählen, wie ihnen die für den Zugriff auf ihre Verordnungen erforderlichen Zugangsdaten als Rezeptcode (QR-Code) bereitgestellt werden. Wer ein entsprechend modernes Handy hat, kann die E-Rezept-App der gematik verwenden. Alle anderen erhalten das E-Rezept bzw. den Schlüssel (Token) dazu in Form eines Papierausdrucks mit QR-Code. Ist eine Arztpraxis noch nicht oder aufgrund technischer Störungen vorübergehend nicht mehr E-Rezept-ready, stellen die Ärzte genau wie für noch nicht E-Rezept-fähige Verordnungen die gewohnten rosa Rezepte aus.

Künftig werden also in zunehmendem Maße ärztliche Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, aber auch von apothekenpflichtigen Medikamenten sowie später von Hilfsmitteln komplett digital erfolgen. Das „Medium“ ändert sich, der gewohnte Ablauf bei der Belieferung jedoch gar nicht so sehr: Die Versicherten erhalten auf ihrem Smartphone oder als Papierausdruck einen Rezeptcode, mit dem das E-Rezept in der Apotheke ihrer Wahl eingelöst werden kann.  

E-Rezept-ready ab 01.01.2022  –  TI-Anschluss und persönlicher HBA erforderlich

Neben einem funktionsfähigen Anschluss an die Telematikinfrastruktur mit Konnektor, Lesegerät und Scanner sowie SMC-B und HBA, wie bereits jetzt für die Ausstellung von digitalen Impfzertifikaten nötig und daher in so gut wie allen Apotheken bereits vorhanden, müssen alle Apotheken zum Jahreswechsel 2022 das E-Rezept in der Smartphone-App sowie als Papierausdruck mit QR-Code verarbeiten können. Für die einfache, unproblematische Abgabe von Arzneimitteln auf E-Rezepten genügt dazu der HBA des Apothekeninhabers bzw. der Apothekeninhaberin. Wenn Apotheker:innen an einer elektronischen Verschreibung jedoch Änderungen gemäß § 17 Abs. 5 Satz 4 ApBetrO vornehmen müssen, benötigen sie einen persönlichen Heilberufsausweis (HBA) für die qualifizierte elektronische Signatur. Deshalb ist es wichtig, dass auch alle angestellten Apotheker:innen einen eigenen HBA beantragen, sofern dies noch nicht erfolgt ist. Alle Informationen dazu finden Sie unter: https://portal.akberlin.de/

Veranstaltungshinweise

gematik-Infoveranstaltung für Fachpersonal am 20.10.2021, 17.00 Uhr

Was bedeutet die elektronische Verordnung ganz konkret für den Arbeitsalltag von Ärzten in der Praxis? Und wie wird das E-Rezept in der Apotheke verarbeitet? Diese und andere Fragen, die live von den Teilnehmenden gestellt werden können, werden in einer Gesprächsrunde mit Experten aus der gematik und auch von ersten Nutzern im Rahmen der virtuellen Veranstaltungsreihe beantwortet. Mit in der Gesprächsrunde dabei ist Dr. Kerstin Kemmritz. Hier können Sie sich zu der Veranstaltung anmelden.

Vorankündigung: E-Rezept-Update mit Dr. Kerstin Kemmritz und Thomas Ertner im November (Live-Online).

Wir informieren Sie dazu rechtzeitig via Kammer Aktuell.

Erste Bestellphase für Informationsmaterial

Zur weiteren Vorbereitung auf die Einführung des E-Rezepts bereitet die ABDA im Rahmen der „Einfach unverzichtbar.“-Kampagne auch Informationsmaterial mit Plakaten und Patientenhandzetteln vor, das bereits jetzt bestellt werden kann. Lesen Sie hierzu in diesem Newsletter den Beitrag „Einfach unverzichtbar.“ Kampagne zum E-Rezept: Bestellphase bis 7. November 2021.

Hier finden Sie weitere Informationen

Sie wollen sehen, wie der Ablauf zur Belieferung eines E-Rezeptes in der Apotheke aussieht oder die E-Rezept-App der gematik aus Kundensicht testen? Sie wollen sich informieren, wie die Telematik 2.0 aussehen soll? Hier finden Sie entsprechende Informationen.

Allgemeines zum E-Rezept

„Testflight“ der offiziellen gematik-App

Telematik 2.0

AK Berlin, 13.10.2021