„ePA für alle“– Informationsveranstaltung der gematik am 27.11.2024

November 1, 2024

Die elektronische Patientenakte (ePA) soll ab 15. Januar 2025 im Opt-out-Verfahren („ePA für alle“) an den Start gehen. Die gematik informiert in einer Online- Veranstaltung „gematik digital: ePA für alle – Apotheken“ am 27.11.2024 von 17:00 bis 18:30 Uhr Apotheker:innen, wie die elektronische Patientenakte funktioniert und welche Vorteile sie bietet.

Hier geht es zur Anmeldung: www.gematik.de/sonderseiten/veranstaltungen/detail-1/gematik-digital-epa-fuer-alle-apotheken

Geplanter Zeitlicher Ablauf der Einführung der „ePA für alle“

Zeitlich stellt sich die Einführung nach aktuellem Planungsstand entspre­chend der Auskunft von BMG und gematik wie folgt dar:

15. Januar 2025

Start der ePA im Opt-out-Verfahren in den Modell­regionen Franken und Hamburg

15. Februar 2025

Voraussichtlicher Start des bundesweiten Rollouts

  • Enthält u.a. eine Medikationsliste (eML), in der ab diesem Zeitpunkt die Verordnungs- und Dispensierdaten der erhaltenen E-Rezepte chronologisch gespeichert werden. Dies geschieht automatisch im Hintergrund durch den E-Rezept-Fachdienst, d.h. ohne aktives Einstellen durch Apotheken oder Arztpraxen. Alle Leistungserbringer und der Versicherte haben zunächst ausschließlich lesenden Zugriff auf die Medikationsdaten. Die Ergänzung von OTC-Arzneimitteln bzw. nicht via E‑Rezept ärztlich verordneten Arzneimitteln in der eML wird zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein.

15. Juli 2025

Einführung des elektronischen Medikationsplans (eMP) in der ePA und der Möglichkeit zur Erfassung von AMTS-relevanten Zusatz­informationen (z. B. Allergien) sowie Erweiterung der Funktionen der eML

  • Der eMP ist ein kuratierter Medikationsplan, der die aktuell angewen­deten Arzneimittel sowie Dosierinformationen, Einnahmehinweise und -gründe enthält. Patienten mit mind. drei Arznei­mitteln haben Anspruch auf einen Medikationsplan in Papierform sowie auf einen eMP (gem. § 31a SGB V). Die Erstellung ist verpflichtend durch den Arzt vorzunehmen, Apotheken können einen eMP erstellen. Apotheken im Kontext der Rezeptbelieferung sowie Ärzte werden zur Pflege und Aktualisierung des eMP verpflichtet sein.
  • Die eML als listenartige Historie der verordneten E-Rezepte und den entsprechend abgegebenen Arzneimittel kann zur Erstellung des eMP genutzt werden. Ab 15. Juli 2025 soll die eML auch bearbeitbar sein, sodass darin OTCs und weitere nicht via E-Rezept verordnete Arzneimittel durch Apotheken und Arztpraxen ergänzt werden können.

Ab 2026

Weitere Ausbaustufen geplant (z. B. Vereinheitlichung der AMTS-Prüfungen und der Dokumentation der AMTS-Prüfungsergebnisse)

Ausführliche Informationen zur „ePA für Alle“ und der Rolle der Apotheken finden Sie im kommenden Kammerrundschreiben 4/2024. Aktuelle Informationen erhalten Sie auch fortlaufend über unseren Newsletter „Kammer aktuell“.