Erste Lieferung Persönlicher Schutzausrüstung für Berliner Apotheken angekündigt – Kammer organisiert die Verteilung

April 15, 2020

Der Krisenstab der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat die Kammer informiert, dass für die Berliner Apotheken ein Kontingent von 25.000 Stück OP-Masken aus der zentralen Beschaffung des Landes bereit stehen. Die Kammer ist dabei, die Weiterverteilung an die Apotheken zu organisieren. Wir werden alle Apotheken über die Modalitäten der Verteilung und des Bezugs informieren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den Masken um Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für die im Gesundheitswesen Beschäftigten handelt. PSA-Material ist nicht zur Abgabe an die Bevölkerung bestimmt.

Die Persönliche Schutzausrüstung dient dazu, das Apothekenteam vor Infektion zu schützen, damit es keine Ausfälle bei dem systemrelevanten Personal gibt. Denn wenn diese Personen ausfallen, können sie auch niemandem mehr helfen. Aus diesem Grund darf das PSA-Material nicht an die Bevölkerung abgegeben werden, auch nicht bei zu erwartendem Nachfragedruck. Die weitere Versorgung der Apotheken mit PSA-Material durch den Krisenstab würde gefährdet, wenn Apotheken PSA-Material nicht bestimmungsgemäß für den Selbstschutz verwenden, sondern verkaufen würden. Die Apothekerkammer warnt ausdrücklich davor.

AK Berlin, 15.04.2020