GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – Verkündung im Bundesgesetzblatt

Juli 30, 2026

Am 29. Juli 2026 ist das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – GKV-BStabG) vom 24. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2026 I Nr. 228).

Der Apothekenabschlag nach § 130 Absatz 1 SGB V wird zum 1. Januar 2027 von 1,77 Euro auf 2,07 Euro je abgegebener Packung angehoben. Eine Befristung oder gesetzliche Überprüfungsklausel wurde nicht aufgenommen. Der erhöhte Abschlag wird damit dauerhaft gesetzlich verankert.

Die ABDA bewertet dies unverändert kritisch. Die Anhebung führe zu einer unmittelbaren Minderung der Apothekenvergütung und stehe im Widerspruch zu der weiterhin erforderlichen strukturellen Stärkung der Apotheken. Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Lage vieler Apotheken bleibe die dauerhafte zusätzliche Belastung nicht sachgerecht.

Eine weitere Änderung betrifft § 346 SGB V (ePA-Unterstützung), dessen Absätze 3 bis 5 gestrichen werden. Die dort u. a. bislang vorgesehene zusätzliche Vergütungsoption, die seit Bestehen der Vorschrift nie realisiert wurde, kann nach Ansicht des Gesetzgebers angesichts des aktuellen Umsetzungsstands der Elektronischen Patientenakte (ePA) ersatzlos entfallen.

Das Gesetz tritt überwiegend am Tag nach der Verkündung, also am 30. Juli 2026, in Kraft. Die oben erwähnten Änderungen, die Erhöhung der Zuzahlungen sowie einzelne Regelungen zu Arzneimittel- und Herstellerabschlägen treten am 1. Januar 2027 in Kraft.

Ausführliche Informationen zu abrechnungsrelevanten Fragen erhalten Sie von unserer Schwesterorganisation, dem Berliner Apotheker-Verein (BAV).

Quelle: ABDA-Rundschreiben Nr. 69 vom 29. Juli 2026