Haltbarkeitsverlängerung COVID-19-Vaccine Valneva®
April 4, 2023Die Firma VALNEVA AUSTRIA GMBH hat mit einem Schreiben vom 17. Februar 2023 darüber informiert, dass die Europäische Union (EU) eine neue Haltbarkeitsdauer des COVID-19-Impfstoffs Valneva® von 21 Monaten genehmigt hat, solange das Produkt korrekt im Kühlschrank (2°C – 8°C) gelagert wurde. Die Haltbarkeit wurde somit von 18 auf 21 Monate verlängert.
Die Verlängerung der Haltbarkeitsdauer kann auch auf Chargen angewandt werden, die vor der Genehmigung hergestellt wurden.
Weitere Informationen und eine tabellarische Übersicht der Verfalldatumbeschreibung der betroffenen Chargen finden Sie in dem Schreiben der Firma VALNEVA AUSTRIA GMBH.
Das Formblatt zur Begleitdokumentation wurde entsprechend aktualisiert und steht auf der Corona-Seite der ABDA im geschützten Mitgliederbereich zum Download zur Verfügung.
AK Berlin, 04.04.2023