Hamsterkäufe verschärfen die Situation: BMG bittet um Abgabe nur in bedarfsgerechten Mengen!

März 17, 2020

Das Bundesgesundheitsministerium bittet die Apotheken, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel und apothekenübliche Waren nur in bedarfsgerechten Mengen abzugeben. Parallel hat das BMG auch die Ärzteschaft aufgefordert, verschreibungspflichtige Arzneimittel nur in bedarfsgerechten Mengen zu verordnen.

Uns ist bewusst, dass eine Mengenbegrenzung die Belastung am HV weiter verschärft. Andererseits führen die unerwartet hohen Abnahmemengen der letzten Tage zusammen mit der überall bereits spürbar engen Personalsituation zu erheblichen Problemen in der Nachschubverteilung über den Großhandel. Ziel ist und bleibt die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung und das flächendeckend. Dies ist auch im Hinblick auf die psychologische Wirkung auf die Bevölkerung wichtig.

BMG Staatssekretär Dr. Steffen hat sich gestern über die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit Hinweisen zum Verordnungsverhalten an die Ärzteschaft gewandt. In dem Schreiben heißt es:

„Um eine kontinuierliche, ausreichende und wirtschaftliche Versorgung von Patientinnen und Patienten, die zwingend auf Arzneimittel angewiesen sind, sicherzustellen, bitte ich bei der Verordnung durch Ärztinnen und Ärzte zu berücksichtigen:

  • Die Verordnung von Arzneimitteln insbesondere bei chronisch kranken Patientinnen und Patienten (z.B. mit einer N3-Packung) sollte wie gewohnt fortgesetzt werden, um Arztbesuche auf das Nötigste zu reduzieren und damit die behandelnden Ärztinnen und Ärzte zu entlasten.
  • Auf eine zusätzliche Ausstellung von Privatrezepten, soweit sie aus ärztlicher Sicht nicht erforderlich sind, sollte verzichtet werden. Die Arzneimittel stehen dann den Patientinnen und Patienten zur Verfügung, die diese dringend benötigen.“

Zugleich hat das Bundesgesundheitsministerium sich an die ABDA gewandt und auch um ein angemessenes Abgabeverhalten in den Apotheken gebeten. Im dem Schreiben heißt es:

„Vergleichbare Anforderungen ergeben sich auch für die Apotheken bei der Abgabe von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren. Durch die Abgabe von bedarfsgerechten Mengen kann auch bei diesen Produkten Versorgungsengpässen entgegengewirkt werden. Die Apotheken werden gebeten, dies zu berücksichtigen.“

Wir möchten Sie bitten, diese Hinweise in einem der Situation angemessenen Rahmen zu beherzigen, um die Belastung der Apothekenteams und der Großhandelsmitarbeiter nicht noch weiter zu verschärfen. Wir danken Ihnen nicht nur für Ihr Verständnis, sondern ganz besonders natürlich für die unermüdliche Leistung, die Sie mit Ihren Teams für die Patienten erbringen.

Weitere Informationen zur Corona-Pandemie finden Sie auf der ABDA-Homepage.

AK Berlin, 17.03.2020