HBA und SMC-B – Apothekerkammer Berlin verschickt Bescheide mit Vorgangsnummern

September 3, 2020

Über das Beantragungsportal der Kammer sind bisher 363 Anträge auf Ausstellung eines Heilberufsausweises (HBA) und 427 SMC-B-Anträge gestellt worden. Die Kammer hat 302 HBA-Bescheide und 366 SMC-B-Bescheide an die Antragstellenden verschickt. Wir gehen davon aus, dass voraussichtlich am Freitag, den 04.09.2020, für alle Anträge die Bescheide erstellt und verschickt sein werden (siehe unten „Hinweise“).

In dem Bescheid wird eine Vorgangsnummer mitgeteilt, mit dem der Bestellprozess auf der Webseite des Kartenherstellers durchzuführen ist. Die Vorgangsnummer ist der „Schlüssel“ dafür.

Mit der Erstellung des Bescheids wurden von der Kammer die Daten des Antragstellenden und die Vorgangsnummer an den gewählten Kartenhersteller übertragen. Wenn Sie den Bescheid erhalten, rufen Sie die Webseite des Kartenherstellers für den Bestellprozess auf. Die Webseite ist in dem Bescheid sowohl als URL als auch als QR-Code angegeben. Dort geben Sie die Vorgangsnummer ein und führen den Bestellprozess durch.

Insgesamt benötigen 637 Apothekeninhaberinnen und Apothekeninhaber einen HBA. Für insgesamt 772 Betriebsstätten werden SMC-B benötigt.

Die Kammer bittet hiermit alle Apothekeninhaberinnen und Apothekeninhaber, die sich noch nicht darum gekümmert haben, die Anträge umgehend über das Beantragungsportal der Kammer zu bestellen.

Weitere Hinweise:

1.) HBA Kartenhersteller medisign
Bei der Übertragung der HBA-Daten an medisign sind am 03.09.2020 Probleme aufgetreten. Es wird zurzeit intensiv daran gearbeitet, den Fehler zu beseitigen. Betroffen ist ausschließlich der HBA von medisign, nicht die SMC-B.

2.) Mehrfach-Bestellungen durch OHG-Apotheken
Bei der Antragsbearbeitung ist aufgefallen, dass für OHG-Apotheken von mehreren oder allen Gesellschaftern SMC-B-Anträge gestellt worden sind. Ebenso wurden von mehreren oder allen OHG-Gesellschaftern HBA-Anträge gestellt. Wir weisen nochmals darauf hin, dass je Betriebsstätte nur eine SMC-B und ein HBA benötigt werden! Nur hierfür gibt es eine Erstattung . Merke: Benötigt wird nur das, was erstattet wird. Erstattet wird nur, was benötigt wird.

3.) Beantragung von Karten bei zwei Kartenherstellern
Bei der Antragsbearbeitung ist es vorgekommen, dass einige Antragstellende HBA und/oder SMC-B sowohl bei der Bundesdruckerei als auch bei medisign beantragt haben. Da für die Kammer nicht ersichtlich ist, ob dies bewusst so erfolgt oder nur ein Antrag gelten soll, wurden (wie beantragt) für alle Anträge Bescheide erstellt.

Bitte verwenden Sie ausschließlich die Bescheide für die Kartenbestellung, die Sie tatsächlich benötigen. Bescheide, die Sie nicht benötigen, können Sie vernichten. Alle von uns übermittelten Daten an die Kartenhersteller werden dort automatisch nach einiger Zeit gelöscht. Es ist keine Stornierung erforderlich.

AK Berlin, 03.09.2020