HBA und SMC-B – Was Sie jetzt wissen müssen! Kompakt und endlich verständlich in 3 Erklär-Videos der Kammer

Juni 12, 2020

Auf die Apotheken stürzen zurzeit viele Informationen ein. Dabei wird auch von einigen Akteuren Druck gemacht. Dazu besteht kein Anlass. Gehen Sie die Sache informiert und planvoll an. Die Apothekerkammer Berlin hat drei Erklär-Videos erstellt, in denen die Themen „Beantragung von SMC-B und HBA“, „Telematikinfrastruktur (TI)“ und „Von der eAkte zum eRezept“ kompakt und verständlich erläutert werden. Viele Fragezeichen, die Sie möglicherweise noch haben, werden sich auflösen. Bitte schauen Sie die Erklär-Videos auf der Kammerhomepage an.

Wer benötigt einen Heilberufsausweis (HBA)?

In der derzeitigen Einführungsphase der Telematikinfrastruktur benötigen ausschließlich die Apothekeninhaberinnen und Apothekeninhaber einen HBA, egal wie viele Apothekenbetriebe sie besitzen. Nach der TI-Erstattungsvereinbarung die der Deutsche Apotheker Verband (DAV) und der GKV-Spitzenverband abgeschlossen haben, wird nur das erstattetet, was derzeit erforderlich ist, d. h. ein HBA je Apothekeninhaber/in.

Angestellte Apothekerinnen und Apotheker werden den HBA erst zum Zeitpunkt der Einführung des eRezeptes am 01.01.2022 benötigen. Dann wird es auch für die Angestellten eine Erstattungsvereinbarung geben. Ohne Erstattungsvereinbarung sind die an den Kartenherausgeber für den HBA zu entrichtenden Kosten selbst zu tragen.

Wie viele SMC-B werden benötigt?

Die SMC-B wird für die Anbindung des Apothekenbetriebs an die Telematikinfrastruktur (TI) benötigt. Deshalb wird für jede Betriebsstätte eine SMC-B benötigt. Die Erstattung richtet sich nach der TI-Erstattungsvereinbarung.

Wo beantrage ich den HBA und die SMC-B?

Die Beantragung erfolgt auf dem Beantragungsportal der Apothekerkammer Berlin. Das Beantragungsportal ist noch nicht eröffnet. Die Kammer informiert die Apothekerinhaberinnen und Apothekeninhaber per Brief, sobald die Karten beantragt werden können. Sie können also nichts verpassen.

Nach Durchlaufen des Antragsverfahrens erhalten Sie von der Kammer einen Bescheid mit einer Vorgangsnummer. Die Vorgangsnummer ist der „Schlüssel“ für die Beantragung der Karte/n auf dem Portal des von Ihnen ausgewählten Kartenherstellers, des sogenannten qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters (qVDA).

Welche qVDA / Kartenhersteller sind von der Apothekerkammer Berlin zugelassen?

Die Apothekerkammer Berlin hat die folgenden qVDA für die Ausgabe des HBA und der SMC-B zugelassen:

Bundesdruckerei

medisign

SHC Stolle & Heinz Consultants

Die qVDA haben auf ihren Webseiten Beantragungsportale für den HBA und die SMC-B eingerichtet und wie folgt frei geschaltet (Stand 12.06.2020):

HBASMC-B
BundesdruckereiJaJa
medisignNeinJa
SHCNeinNein

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte unmittelbar an die qVDA.

Wo erhalte ich weitere Informationen und Checklisten?

Das Digitale Versorgung Gesetz (DVG) gibt als Termin für die Anbindung der rund 19.000 Apotheken an die Telematikinfrastruktur den Termin 30.09.2020 vor. Dieser Termin muss jedoch vor dem Hintergrund der Verfügbarkeit der technischen Komponenten zur Ausstattung der Apotheken gesehen werden. Aktuell (Stand 12.06.2020) gibt es noch keinen für Apotheken zugelassenen Konnektor. Der Feldversuch für die Zulassung ist noch nicht abgeschlossen. Gleichwohl sollten sich die Apothekeninhaberinnen und Apothekeninhaber informieren, sich vorbereiten und das erledigen, was bereits jetzt möglich ist.

Auf der Webseite der gematik finden Sie Checklisten für den Anschluss der Apotheke an die Telematikinfrastruktur. Informationen erhalten Sie auch von Ihrem Softwarehaus.

Einen guten Überblick zur Telematikinfrastruktur und Informationen zur Erstattung der Investitionskosten und der laufenden Betriebskosten finden Sie auf der Webseite des Nacht und Notdienstfonds.

Auf dem Laufenden bleiben!

Die Apothekerkammer Berlin informiert mit ihrem Newsletter „Kammer aktuell“ fortlaufend über die weitere Entwicklung. Bitte abonnieren Sie den Newsletter hier!

AK Berlin 12.06.2020