Hinweise für medizinische Fachkreise zur Anwendung von zentral beschafften nicht zugelassenen und zugelassenen Arzneimitteln gegen COVID-19

April 22, 2022

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat in Absprache mit dem Bundesministerium der Justiz, den Bundesoberbehörden (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und Paul-Ehrlich-Institut) und dem Robert Koch-Institut einen Leitfaden mit „Hinweisen für medizinische Fachkreise zur Anwendung von zentral beschafften nicht zugelassenen und zugelassenen Arzneimitteln gegen COVID-19“ publiziert.

Das Dokument steht auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Therapie/Arzneimittel_Tab.html zur Verfügung. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) hat einen entsprechenden Link auf die Seite „Informationen und Begleitdokumente zu oralen COVID-19-Therapeutika“ gesetzt.

AK Berlin, 22.04.2022