Hinweise für Versicherte zur ePA und zu ePA-Apps

Februar 21, 2025

Mit der schrittweisen Einführung der ePA werden auch die Anfragen durch Versicherte in Apotheken zunehmen. Damit die Apothekenteams informiert auf Versichertenanfragen zur elektronischen Patientenakte (ePA) reagieren können, übermittelt der DAV nachfolgend Informationen und praktische Handlungsempfehlungen.

Die jeweilige Krankenkasse ist für die Einrichtung und technische Unterstüt­zung der ePA zuständig. Sie hilft Versicherten beim Onboarding, also bei Installation, Einrichtung und Registrierung der ePA-App auf deren Smart­phone oder Computer und bei allen technischen Fragen. Versicherte sind daher direkt an deren Krankenkasse zu verweisen.

Unterstützend können die Apothekenteams Versicherte auf diese Übersicht der ePA-Info-Seiten vieler gesetzlicher und privater Krankenkassen hinwei­sen. Dort können sich Versicherte unter anderem über die Einrichtungs­schritte der ePA-App ihrer Krankenkasse informieren.

Hintergrundinformation zur ePA-App:

Versicherte benötigen keine ePA-App, damit die ePA von Leistungserbringern befüllt und eingesehen werden kann. Die ePA-App ist jedoch essenziell, wenn Versicherte oder deren Vertreter:innen eigenständig die Daten in der ePA einsehen oder z. B. Zugriffsberechtigungen verwalten möchten.

Zudem hat das Bundeministerium für Gesundheit (BMG) hier eine Website mit leicht verständlichen Informationen zusammengestellt, auf die Apotheken die Versicherten verweisen können. Dort werden insbesondere die Vorteile der ePA erläutert und Antworten zu Fragen aus Sicht von Versicherten gegeben.

Weitere Informationen für Apotheken

Quelle: Information des DAV an die Geschäftsführer:innen der Apothekervereine/-verbände und die Geschäftsführer:innen und Justitiar:innen der Apothekerkammern der Länder vom 14.02.2025