Hinweise zur Bestellung von COVID-19-Impfstoffen – heute, 13. April 2021 – für die Woche vom 19. bis 23. April 2021 (KW 16) – Keine ausschließliche Bestellung von Comirnaty® durch Ärzte möglich

April 13, 2021

In einer gestern (12. April 2021) stattgefundenen Besprechung von BMG, KBV, ABDA, PHAGRO und PEI wurde entschieden, wie mit der ausschließlichen Bestellung von Comirnaty® durch die Ärzte an Stelle in etwa gleicher Bestellmengen (Vials) der Impfstoffe Comirnaty® von BioNTech und COVID-19-Vaccine von AstraZeneca zu verfahren ist. Anlass waren Meldungen, dass Ärzte den Apotheken trotz entsprechender generischer Bestellung den COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca nicht abnehmen wollen bzw. ausdrücklich nur den Impfstoff Comirnaty® von BioNTech bestellen. Als einhelliges Ergebnis dieser Diskussion teilt die ABDA Folgendes mit:

» Die Durchimpfungsrate der Bevölkerung ist nach Auffassung der Beteiligten noch nicht so hoch, dass es keine ungeimpften Personen mehr gibt, die den COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca nicht erhalten dürfen. Dies zeigen auch die Sonderaktionen in Impfzentren, in denen ‒ unter Zurückstellung der strengen Priorisierung ‒ der COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca verimpft worden ist.

» Wenn der Arzt generisch verordnet hat, muss er akzeptieren, dass er aufgrund der Verfügbarkeiten Impfstoffe sowohl von Comirnaty® von BioNTech als auch von AstraZeneca erhält.

» Bestellt der Arzt ausdrücklich nur Comirnaty® und liegt keine generische Bestellung vor, soll der Apotheker Kontakt mit dem Arzt aufnehmen und ihn über die Vorgabe der generischen Bestellung, die zwingend mit der gleichmäßigen Lieferung der Vials von Comirnaty® und des COIVID-19-Impfstoffes von AstraZeneca verbunden ist, informieren. Will der Arzt weiterhin nur Comirnaty® beziehen, kann die Bestellung nicht beliefert werden, weil der Großhandel nur gleichmäßige Bestellmengen ausliefert.

Zur Vermeidung von Diskussionen verweisen Sie den Arzt bitte an die Kassenärztliche Vereinigung. Die KBV hat die Entscheidung mitgetragen.

» Für den Fall der generischen Bestellung verbleibt es dabei, dass die Apotheke die dosisbezogene Anforderung des Arztes immer in einem Verhältnis von 1 : 1 bzw. jeweils gleiche ganze Vielfache bezogen auf die Anzahl der Vials von Comirnaty® und COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca Vaxzevria® bestellen soll. Es darf keinesfalls über die Bestellungen der Ärzte hinaus aufgestockt werden.

Die Apotheken sollen auf dieser Basis bis Dienstag, 13. April 2021, spätestens 15:00 Uhr, bei ihren Großhändlern für die KW 16 bestellen.

Die ABDA weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Hinweise nur für die KW 16 gelten.

Die Vorgehensweisen bei der Bestellung in den folgenden Wochen befinden sich noch in der Abstimmung.

AK Berlin, 13.04.2021