Impfnachweise von US-Militärangehörigen
Juni 25, 2021Impfnachweise von US-Militärangehörigen
Wie ist mit digitalen Impfzertifikaten für US-Militärangehörigen umzugehen? Die von diesem Personenkreis vorgelegten Impfnachweise weisen einige Besonderheiten auf, insbesondere fehlt offenbar regelmäßig eine persönliche Arztunterschrift. Die ABDA gibt folgende Empfehlungen zur ordnungsgemäßen Authentizitätsprüfung der Dokumente in der Apotheke.
Nach geltender Rechtslage (§ 22 Abs. 5 IfSG) ist Voraussetzung für die Ausstellung eines digitalen Impfzertifikats neben einem Identitätsnachweis die Vorlage einer entsprechenden COVID-19-Impfdokumentation, deren Authentizität zu überprüfen ist. Dass in der EU stationierte US-Militärangehörige bei der Ausstellung der Zertifikate grundsätzlich gleichbehandelt werden wie EU-Bürger, ergibt sich aus Artikel 1 der Verordnung (EU) 2021/954. Diese gilt zwar formell erst ab dem 1. Juli 2021. Die EU-Vorgaben sollen aber laut der deutschen Gesetzesbegründung auch bereits vorab im Rahmen des § 22 IfSG berücksichtigt werden.
Der ABDA liegen seitens des Landesinnenministeriums Rheinland-Pfalz und der US-Streitkräfte hinsichtlich der dortigen Impfnachweise dieses Schreiben und folgende Informationen vor:
Amerikaner schreiben das Datum in Form von Monat/Tag/Jahr.
Das Center for Disease Control hat diese Impfausweise (Muster 1 u. Muster 2) zusammen mit dem Impfstoff über das US Verteidigungsministerium an die militärischen Einrichtungen verteilt. Auf dem Impfausweis sind folgende Angaben einzutragen:
- Vor- und Zuname des Vakzinempfängers
- Geburtsdatum
- Patientennummer oder die vom US Verteidigungsministeriums vergebene Identifikationsnummer des Vakzinempfängers
- Art des Impfstoffes
- Chargennummer des Impfstoffes
- Impfdatum
- Das durchführende Impfzentrum (in den anliegenden Beispielen die 86. Medizinische Gruppe bzw. Landstuhl RMC)
Das US Militär impft in Deutschland ausschließlich mit folgenden Impfstoffen:
- COVID-19 Vaccine Moderna
- COVID-19 vaccine Pfizer-BioNTech
- COVID-19 vaccine Janssen
Wenn in Apotheken entsprechende Nachweise vorgelegt werden, kann anhand dieser Informationen und Muster eine ordnungsgemäße Authentizitätsprüfung vorgenommen werden. Die fehlende Arztunterschrift allein muss nach Rechtsauffassung der ABDA angesichts der offiziellen Auskunft des US-Militärs, dass eine solche regelmäßig nicht aufgebracht wird, nicht dazu führen, dass die Authentizität eines solchen Nachweises bezweifelt wird.
Die Empfehlungen wurden in das Kapitel 2.6 der „Handlungshilfe zur nachträglichen Erstellung der COVID-19-Impfzertifikate durch Apotheker*innen“ aufgenommen, die Sie auf der Corona-Seite der ABDA im geschützten Mitgliederbereich finden.
AK Berlin, 25.06.2021