Impfpriorisierung von Apothekerinnen und Apothekern und „Impfeinladungen“

März 5, 2021

Bereits am 18.12.2020 hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) durch die Corona-Impfverordnung (CoronaImpfV) eine Priorisierung festgelegt, welche Personen bzw. Personengruppen in einer ersten, zweiten und dritten Stufe vorrangig einen Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 haben (wir berichteten in Kammer aktuell 5/2021. Apothekerinnen und Apotheker werden demnach in die dritte Prioritätsstufe („erhöhte Priorität“) eingruppiert.

Die Corona-Impfverordnung wurde zuletzt am 08.02.2021 geändert. Auf der Webseite des BMG finden Sie Erläuterungen hierzu und die Priorisierung nach Gruppen. Das Apothekenpersonal gehört unverändert zur Gruppe 3. Impfungen dieser Gruppe erfolgen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Dies führt verständlicherweise bei vielen Berufskolleginnen und -kollegen zu Unverständnis – insbesondere bei denjenigen, die Corona-Schnelltests als Dienstleistung anbieten wollen. Die Kammer macht sich ebenso wie die ABDA auf Bundes- und Landesebene dafür stark, Apothekenpersonal im Prioritäten-Ranking auf Stufe 2 hoch zu stufen.

Zwar ist Apothekenpersonal, das in einem „SARS-CoV-2-Testzentrum“ arbeitet, bereits jetzt in der Priorisierungsgruppe zwei genannt. Doch nicht jede testende Apotheke ist automatisch „beauftragtes Testzentrum“, für das und nur für das die Einstufung gelten würde. Daher plant das BMG aktuell eine Änderung der Corona-Impfverordnung, wonach Personen, die regelmäßig zum Zwecke der Diagnostik des Coronavirus SARS-CoV-2 Körpermaterial entnehmen, in die zweite Prioritätsstufe eingruppiert werden sollen. Damit soll Klarheit geschaffen werden. Sobald uns hierzu weitere Informationen vorliegen, werden wir via Newsletter Kammer aktuell informieren. Da derzeit die Einladungen für die chronisch Kranken Berlinerinnen und Berliner verschickt werden, ist eher noch nicht mit einer zeitnahen Einladung zu rechnen.

Meldung von anspruchsberechtigen Apothekenpersonals an die Senatsverwaltung für „Impfeinladungen“

Auch an der häufig gestellten Frage, aus welchen Datenquellen die Senatsverwaltung die Impf-Einladungen für die in den Apotheken tätigen Berufsgruppen generieren will, sind wir dran. Die Kammer hat der Senatsverwaltung für Gesundheit ihre Mitwirkung angeboten und mitgeteilt, dass wir die Adressen der Kammermitglieder Impfgruppen-spezifisch, d.h. nach Tätigkeitbereich der Kammermitglieder, zur Verfügung stellen können. Weiter haben wir der Senatsverwaltung mitgeteilt, dass wir alle Apothekenadressen zur Verfügung stellen können, damit die Apotheken ihr sonstiges Personal, von dem die Kammer keine Daten hat, selbst der Senatsverwaltung für Impfeinladungen melden können. Eine Antwort der Senatsverwaltung hat die Kammer noch nicht erhalten.

Wir werden auch hier via Newsletter Kammer aktuell informieren, sobald wir von der Senatsverwaltung Nachricht haben.

AK Berlin, 05.03.2021