Jahreswechsel 2023/2024: Was wird anders, was wird neu?
Dezember 22, 2023Das neue Jahr steht vor der Tür und damit geht das E-Rezept in die Regelversorgung. In diesem Beitrag erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen dazu und einen Überblick über weitere Änderungen und Neuerungen zum Jahreswechsel.
E-Rezept: Ab 01.01.2024 für Ärztinnen und Ärzte Pflicht
Zum 1. Januar 2024 soll das E-Rezept für verordnende Kassenärztinnen und -ärzte bundesweit verpflichtend eingeführt werden. Nach Auffassung des BMG sind alle technischen Voraussetzungen für eine flächendeckende Nutzung des E-Rezeptes erfüllt. Damit wird die Anzahl eingelöster E-Rezepte in allen Apotheken sprunghaft ansteigen.
Da in der Praxis noch einige Fragen offen sind, haben wir am 20. November 2023 eine Informationsveranstaltung durchgeführt, in der Präsidentin Dr. Kerstin Kemmritz und Apothekenberater Thomas Ertner einen Überblick über den aktuellen Stand gaben und viele offene Fragen beantwortet haben.
Wir haben die Fragen und Antworten in einer FAQ-Liste für Sie zusammengestellt.
Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auch auf der Webseite der gematik und in der FAQ-Liste des DAV auf der ABDA-Webseite im geschützten Mitgliederbereich (Zugangsdaten s. Impressum der Pharmazeutischen Zeitung).
Die E-Rezept-Roadmap der gematik gibt einen Ausblick, wann das E-Rezept welche Verordnungen und Features unterstützen wird.
Veranstaltungsreihe zum E-Rezept
Unsere Veranstaltungsreihe zum E-Rezept mit Dr. Kerstin Kemmritz und Thomas Ertner wird 2024 weitergeführt. Am 29.01.2024, 10.04.2024 und 03.07.2024 möchten wir Sie in 45-minütigen Online-Veranstaltungen auf dem Laufenden halten und Ihre Erfahrungen ebenso „einsammeln“ wie Ihre Fragen.
Für die Veranstaltungsreihe können Sie sich in Kürze hier anmelden: https://portal.akberlin.de/kurse/suche/.
Weitere Änderungen und Neuerungen zum Jahreswechsel
Pflichthinweistext bei der Werbung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
Am 27.12.2023 tritt der neue Pflichthinweistext bei der Werbung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel außerhalb von Fachreisen in Kraft. Statt „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ heißt es nun „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke“. In Werbemedien außerhalb der Fachkreise muss der Text zum Stichtag ausgetauscht werden.
Kündigung der Hilfstaxe-Anlagen 1 und 2 für Stoffe und Gefäße
Der DAV hatte zum 30. September 2023 die Anlage 1 (Stoffe) und die Anlage 2 (Gefäße) des Vertrages über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (Hilfstaxe) gekündigt. Die Kündigung wird zum 31. Dezember 2023 wirksam. Damit sind die verhandelten Stoff- und Gefäßpreise ebenso nicht mehr gültig wie die anteilig zu berechnenden Preise und eine Berechnung von Rezepturen erfolgt nach den in §§ 4 und 5 der Arzneimittelpreisverordnung hinterlegten Kriterien. Die Verhandlungen des DAV mit dem GKV-Spitzenverband über neue Preise für Stoffe und Gefäße laufen derzeit noch. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den DAV bzw. den Berliner Apotheker-Verein (BAV) bzw. beachten Sie deren Informationen.