Kinder-Notbetreuung in Kitas und Schulen: Jetzt Anspruch bei nur einem systemrelevanten Elternteil („Ein-Elternregelung“)

März 23, 2020

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat am 22.03.2020 den Anspruch auf Notbetreuung von Kindern, deren Eltern in systemrelevanten Berufen tätig sind, differenziert. Bei einigen Berufen besteht der Anspruch, wenn nur ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf tätig ist. Apothekerinnen und Apotheker gehören zur „Ein-Elternregelung“. Die neue Regelung finden Sie hier.

Die Kammer hatte sich für die Änderung der Regelung eingesetzt (siehe Newsletter 11/2020 vom 17.03.2020 „Corona Baustellen“). Die bisherige Regelung, nach der beide Elternteile/Sorgeberechtigten einer der definierten Berufsgruppen angehören müssen, hat den Anspruch auf Kinder-Notbetreuung quasi aushebelt.

AK Berlin, 23.03.2020