Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung „Durchführung von Grippeschutzimpfungen in öffentlichen Apotheken“ aktualisiert
Oktober 1, 2021Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat am 24. September 2021 die Empfehlungen zur gleichzeitigen Gabe von COVID-19-Impfstoffen und anderen Totimpfstoffen aktualisiert. Danach muss zwischen einer COVID-19-Impfung und der Verabreichung anderer Totimpfstoffe kein Impfabstand eingehalten werden. Die Impfungen können simultan, d. h. gleichzeitig, verabreicht werden.
Die vom Vorstand der Bundesapothekerkammer am 25. August 2021 verabschiedeten Fassungen von Leitlinie, Kommentar und Arbeitshilfen zum Thema Durchführung von Grippeschutzimpfungen in öffentlichen Apotheken wurden aufgrund der geänderten Empfehlung der STIKO aktualisiert. Der bisher empfohlene Abstand der Grippeschutzimpfung zu einer COVID-19-Impfung wurde in der Leitlinie, im Kommentar und in den Einverständniserklärungen entfernt.
Die aktualisierten Dokumente stehen auf der Homepage der ABDA unter Leitlinien und Arbeitshilfen: Grippeschutzimpfung (Modellvorhaben) zur Verfügung.
AK Berlin, 01.10.2021