Mehrfachverordnungen – nach wie vor nicht möglich

März 26, 2020

Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV Berlin) informiert in ihrem Newsletter „Verordnungs-News“ 3/2020 Bezug nehmend auf vorige Newsletter, dass das Masernschutzgesetz seit dem 01.03.2020 die gesetzliche Grundlage für die Ausstellung einer Mehrfachverordnung eröffnet (Verordnung, aufgrund derer eine bis zu viermalige Abgabe des verordneten Arzneimittels, bis zu einem Jahr nach Ausstellungsdatum, in der Apotheke möglich ist). Bis zum heutigen Datum sei die genaue Ausgestaltung, z.B. zur genauen Kennzeichnung der Rezepte, auf Bundesebene zwischen GKV-Spitzenverband, Deutschem Apothekerverband (DAV) und KBV noch nicht abgeschlossen. Mehrfachverordnungen seien daher nach wie vor nicht möglich.