Neue Coronavirus-Testverordnung gilt ab 11.10.2021 – ABDA hat Handlungshilfe aktualisiert

Oktober 8, 2021

Am 11.10.2021 tritt die Neufassung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) in Kraft (siehe auch Kammer aktuell 80/2021 vom 22.09.2021). Die aktualisierte Handlungshilfe der ABDA steht ab sofort zum Download bereit.

Die Änderungen betreffen insbesondere

  • die Abschaffung der Bürgertests
  • die Neudefinition des künftig berechtigten Personenkreises in § 4a TestV
  • den Anspruch auf Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses bei Vorliegen einer Impf-Kontraindikation
  • die Anpassung der Nachweispflichten
  • die Verkürzung der Aufbewahrungspflicht für namentliche Testergebnisse und Meldenachweise um zwei Jahre auf Dezember 2022

Die aktualisierte Handlungshilfe Durchführung von Antigentests auf SARS-CoV-2 sowie PCR-Abstrichnahme in Apotheken finden Sie auf der ABDA-Homepage im geschützten Mitgliederbereich.

AK Berlin, 08.10.2021