Neue Informationspflichten zu Gewährleistung und Herstellergarantien

September 30, 2026

Mit dem Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts werden zum 27. September 2026 neue Informationspflichten für Unternehmer gegenüber Verbrauchern eingeführt. Die Änderungen setzen die europäische Richtlinie „EmpCo-Richtlinie“ um und betreffen insbesondere die vorvertragliche Information über gesetzliche Gewährleistungsrechte und bestimmte Herstellergarantien.

Künftig müssen Verbraucher gut sichtbar im Verkaufsraum auf ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte hingewiesen werden. Hierfür wurde auf EU-Ebene ein einheitlicher Hinweistext entwickelt. Dieser kann ausgedruckt im Verkaufsraum angebracht werden. Die entsprechende Vorlage in deutscher Sprache finden Sie hier.

Dabei ist zwischen dem Hinweis auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte und der Information über freiwillige Herstellergarantien zu unterscheiden. Gewährt ein Hersteller eine Garantie und informiert er den Verkäufer hierüber, muss der Verkäufer die entsprechenden Produkte gemäß den neuen Vorgaben kennzeichnen.

Relevanz für Apotheken

Für den klassischen Verkauf von Arzneimitteln in der Präsenzapotheke besteht nach derzeitiger Einschätzung der ABDA kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Dagegen sollten Apotheken, die langlebige Gesundheitsprodukte oder Medizinprodukte wie Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte oder Inhalationsgeräte vertreiben, prüfen, ob die neuen Informationspflichten einschließlich des Gewährleistungs-Labels zu beachten sind.

Versandapotheken und Online-Shops

Versandapotheken und Apotheken mit Online-Shop sollten insbesondere prüfen, ob ihre bestehenden Verbraucherinformationen und Darstellungen im Fernabsatz an die neuen Anforderungen angepasst werden müssen. Das gilt insbesondere für solche, die in größerem Umfang sonstige Waren vertreiben oder Fernabsatzmodelle nutzen.

Die Industrie- und Handelskammern bieten hierzu ausführliche Informationen und Hinweise.