Neue Rahmenverträge für HBA/SMC-B geschlossen
April 11, 2024Die 17 deutschen Apothekerkammern sind gesetzlich verpflichtet, die Ausgabe von HBA und SMC-B an ihre Mitglieder sicherzustellen. Sie bedienen sich hierzu technischer Dienstleister („qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter“ (qVDA)). Mit diesen wurden im Jahr 2019 bundesweit wettbewerbsneutrale Rahmenvereinbarungen abgeschlossen. Die Rahmenverträge bilden die rechtliche Grundlage der zur Kartenausgabe zwischen den Kammermitgliedern und den Dienstleistern geschlossenen Endnutzerverträge. Grundsätzlich enden alle geschlossenen Verträge (Rahmen- und Endnutzerverträge) nach Maßgabe der „Open House“-Bestimmungen am 31. Mai 2024. Diese Tatsache ist durch die Kammern nicht beeinflussbar. Jeder Anbieter (auch neue) kann sich bei der Erfüllung der definierten Voraussetzungen am Open-House-Verfahren beteiligen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, schließt die jeweilige Kammer den entsprechenden Rahmenvertrag ab und ermöglicht so den Mitgliedern den Zugang zu den HBA bzw. SMC-B.
In unserem Newsletter „Kammer aktuell“ vom 22.02.2024 und im aktuellen Rundschreiben haben wir darüber informiert, dass derzeit für die nächsten fünf Jahre (also bis 2029) die Folgeausschreibung für Anbieter elektronischer Heilberufsausweise (HBA) und Security Module Card Typ B (SMC-B) eröffnet wurde.
Nun haben beide aktuell im Kammerbezirk tätigen Anbieter, D-Trust und Medisign, den entsprechenden Folgerahmenvertrag mit der Apothekerkammer Berlin abgeschlossen. Es wird unter Umständen auch noch weitere Anbieter geben, die sich als qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter noch bis zum Ende des „Open-House-Verfahrens“ einbringen können. Konkrete weitere Anträge liegen uns aktuell jedoch noch nicht vor.
Nach Information der beiden genannten Anbieter werden die Kammermitglieder – wenn sie dies wünschen – einfach sogenannte Anschlussverträge mit „ihrem“ bisherigen Anbieter abschließen können und ihre Ausweise dann (nach Auskunft der aktuellen Anbieter) ohne Einschränkung bis zum Ende der Zertifikatslaufzeit weiter nutzen können. Eine neue Beantragung einer neuen Karte wäre in diesem Fall nicht nötig. Die Endnutzerpreise für HBA und SMC-B bleiben nach unserer Kenntnis ebenfalls unverändert. Die Anbieter werden ihre „Bestandskunden“ auch noch direkt kontaktieren und über die erforderlichen Schritte für die Fortsetzung der Endnutzerverträge informieren.
Es gilt weiterhin: Die Kammermitglieder haben es im Einzelvertragsverhältnis „in der Hand“ und können den Anbieter wählen. Eine Empfehlung kann die Apothekerkammer Berlin – nicht nur aufgrund wettbewerbsrechtlicher Vorgaben – nicht aussprechen. Eine Einschränkung gibt es jedoch: Neue Endnutzerverträge können nur mit denjenigen Anbietern geschlossen werden, die gegenüber der jeweiligen Landesapothekerkammer der neuen Rahmenvereinbarung beigetreten sind.
Wichtig: Bitte denken Sie daran, dass – auch wenn Sie einen Folgevertrag abschließen und Ihre Karte bis zum Ende der Zertifikatslaufzeit gültig bleibt – grundsätzlich alle Karten bzw. die dahinter liegenden Zertifikate nur eine fünfjährige technische Gültigkeit haben. Sie müssen daher vor Ablauf der Zertifikatslaufzeit neue Karten bei der Kammer beantragen. Die ersten HBA und SMC-B sind von der Apothekerkammer Berlin im August 2020 ausgegeben worden und würden damit (regulär) im kommenden Jahr enden. Keine Sorge: Selbstverständlich erinnern wir rechtzeitig, wenn die ersten regulären Laufzeiten enden und geben Ihnen auch die entsprechenden Handlungsinformationen frühzeitig.
Bei Fragen rund um die Beantragung von HBA und SMC-B steht Ihnen wie gewohnt gern das Team der Mitgliederverwaltung zur Verfügung.
So erreichen Sie uns:
Grit Siegmund siegmund@akberlin.de, Tel. 030 / 31 59 64 -20
Dominique Amann-Mewis mewis@akberlin.de, Tel. 030 / 31 59 64 -19