Ozempic®: Achtung bei Privatrezepten!

April 14, 2023

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) hat uns informiert, dass zunehmend Privatrezept-Fälschungen über Ozempic® im Umlauf sind. Da diese leider sehr professionell gemacht sind, ist bei Privatrezepten über Ozempic® grundsätzlich Skepsis geboten. Im Zweifel kann das Apothekenteam die Abgabe auf Grundlage von Bedenken gemäß § 17 Absatz 5 Satz 3 und Absatz 8 Apothekenbetriebsordnung und/oder der aktuellen Empfehlungen des BfArM verweigern.

Der Hype um Ozempic® als Mittel zum Abnehmen (Off-Label!) gefährdet derzeit zunehmend die Versorgung von Typ 2-Diabetikern mit diesem Arzneimittel.  Neben gefälschten Privatrezepten sind auch Off-Label-Verordnungen auf Privatrezepten ein Problem.

Um die Versorgung der Diabetiker:innen sicherstellen zu können, empfiehlt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Ozempic® und auch Trulicity® nicht auf Arztausweis abzugeben und Privatrezepte nur bei plausibler Indikation, also Diabetes mellitus Typ 2, zu beliefern. Die Empfehlungen des Beirats für Liefer- und Versorgungsengpässe finden Sie auf der Webseite des BfArM.

Somit kann das Apothekenteam sowohl bei Verdacht auf Rezeptfälschung als auch bei Zweifeln an der Diagnose Diabetes mellitus Typ 2 die Belieferung von Privatrezepten verweigern – es sei denn, die Zweifel können durch ein direktes Gespräch mit dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin eindeutig ausgeräumt werden.

Allgemeine Informationen zum Umgang mit Rezeptfälschungen finden Sie auch auf unserer Webseite in „Recht und Praxis A-Z“ unter dem Buchstaben R.

AK Berlin, 14.04.2023