„Passierschein“ Betriebsnotwendiges Personal für den Fall einer Ausgangssperre

Dezember 11, 2020

Die Kammer hatte im Frühjahr anlässlich des ersten Lockdowns eine Vorlage für einen „Passierschein“ erstellt, mit dem die Apotheke ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bescheinigen kann, dass die betreffenden Personen zum betriebsnotwendigen Personal gehören. Im Hinblick auf einen möglicherweise bevorstehenden erneuten Lockdown haben wir den Passierschein erneut als Vorlage auf der Kammerhomepage bereitgestellt.

Mit dem Passierschein bestätigt die Apotheke, dass die betreffende Person für die Aufrechterhaltung des Apothekenbetriebs und damit der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung unverzichtbar ist und deshalb auch im Fall einer Ausgangssperre die Apotheke erreichen können muss.

Bitte stellen Sie Ihrem Personal die Bescheinigung unverzüglich aus und weisen Sie die Betreffenden darauf hin, dass sie die Bescheinigung und einen amtlichen Lichtbildausweis stets bei sich führen sollen.

AK Berlin, 11.12.2020