„Passierschein“ Betriebsnotwendiges Personal für den Fall einer Ausgangssperre

März 19, 2020

Die Kammer hat eine Vorlage für einen „Passierscheinerstellt, mit dem die Apotheke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bescheinigen kann, dass die betreffende Person zum betriebsnotwendigen Personal gehört. Die betreffende Person ist für die Aufrechterhaltung des Apothekenbetriebs und damit der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung unverzichtbar und muss deshalb auch im Fall einer Ausgangssperre die Apotheke erreichen können.

Bitte stellen Sie Ihrem Personal die Bescheinigung unverzüglich aus und weisen Sie die Betreffenden darauf hin, dass sie die Bescheinigung und einen amtlichen Lichtbildausweis stets bei sich führen sollen.

AK Berlin, 19.03.2020