Postkartenaktion – Informationen der ABDA zu Datenschutzhinweisen
August 18, 2023Die ABDA berichtet in einem Schreiben an die Mitgliedsorganisationen vom heutigen Freitag darüber, dass die Postkartenaktion bereits voll im Gange sei. Sie habe allerdings von einigen teilnehmenden Apotheken das Feedback erhalten, dass das mitgeteilte Vorgehen beim Datenschutz missverständlich sei. Dazu gibt die ABDA nun folgende wichtige Hinweise, die wir hiermit im Auftrag der ABDA weitergeben:
- Die Patienten müssen weder vor noch nach dem Ausfüllen der Postkarten einen Datenschutzhinweis ausfüllen oder unterschreiben! Sie KÖNNEN den von den Apotheken ausgelegten Datenschutzhinweis lesen.
- Die Apotheken MÜSSEN https://apothekenkampagne.de/postkarten-aktion/datenschutz aufrufen – und digital „Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit“ ausfüllen und bestätigen – einmal, gesammelt für alle Postkarten, die an die Patientinnen und Patienten dieser Apotheke ausgegeben werden!
- Die Apotheken MÜSSEN die Datenschutzhinweise (Rückseite des Anschreibens, das mit dem Aktionspaket zugegangen ist) gut sichtbar als Auslage neben den Postkarten oder als Aushang in der Offizin platzieren.
Sobald alle Karten ausgefüllt sind, müssen die Apotheken diese gesammelt in den Rücksendeumschlag (auch im Aktionspaket) stecken, den Umschlag freimachen und ihn in die Post geben, damit sie rechtzeitig bis zum Einsendeschluss am 4. September in der Druckerei ankommen.