Rücksprache zu Verordnungen im Notdienst wird leichter
Februar 14, 2023Wer kennt das nicht: Am Sonntag im Notdienst wird ein Rezept über ein Antibiotikum vorgelegt, das nicht vorrätig ist. Das Rezept wurde im Rahmen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes ausgestellt, als Rückrufnummer ist die Durchwahl 116117 auf dem Rezept angegeben. Über diese Nummer zeitnah die oder den verordnenden Arzt/Ärztin zu erreichen, ist nahezu aussichtslos. Um die Erreichbarkeit zu erleichtern, stellt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin den Berliner Apotheken nun eine Liste der Kontaktdaten der KV-Notdienstpraxen zur Verfügung.
Die Liste der Kontaktdaten der KV-Notdienstpraxen für Apothekenanfragen finden Sie hier.
In der Liste sind die von der KV Berlin betriebenen Notdienstpraxen mit den Telefonnummern der jeweiligen Rettungsstellen aufgeführt. Ist eine Rücksprache zu einem Rezept nötig, kann sich die/der diensthabende Apotheker:in zu den angegebenen Öffnungszeiten mit dem/der diensthabenden KV-Arzt/Ärztin verbinden lassen.
Arzneimittel ist nicht verfügbar – pharmazeutische Kompetenz ist gefragt
Ist ein Arzneimittel in der Apotheke nicht vorrätig oder nicht lieferbar, gelten derzeit (noch) die diversen Austauschmöglichkeiten der SARS-CoV 2-Arzneimittelversorgungsverordnung (aut idem- und notfalls aut simile-Austausch nach Rücksprache mit dem Arzt/der Ärztin).
Für Alternativvorschläge (aut simile-Austausch) bieten die Äquivalenzdosistabellen der AMK eine gute und übersichtliche Hilfestellung.
AK Berlin, 14.02.2023