SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung – Praxiskommentierung der ABDA!

April 22, 2020

Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AM-VersVO) erlassen, die am 21.04.2020 im Bundesanzeiger verkündet worden ist und die heute, 22.04.2020, in Kraft getreten ist.

Durch die Verordnung werden befristet in weitreichendem Umfang Ausnahmen von zwingenden Vorschriften des SGB V, des Apothekengesetzes und der Apothekenbetriebsordnung, der Arzneimittelpreisverordnung, des Betäubungsmittelgesetzes und der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung geschaffen, um die Versorgung der Bevölkerung vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie sicherzustellen.

Die Verordnung sieht weitreichende Spielräume für das Management von Lieferengpässen in Apotheken sowie eine Vergütung des Botendienstes in Höhe von fünf Euro netto zunächst für einen Zeitraum bis Ende September 2020 vor.

Die ABDA hat bereits eine Praxiskommentierung zur SARS-CoV-2-AM-VersVO erstellt.

Die Verordnung sieht außerdem eine Ermächtigungsgrundlage für das Bundesministerium für Gesundheit vor, um gegenüber Herstellern und Vertreibern versorgungsrelevanter Produkte des medizinischen Bedarfs gegebenenfalls steuernd eingreifen zu können, um eine kontinuierliche und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

AK Berlin, 22.04.2020