SARS-CoV2-Arzneimittelversorgungsverordnung – DAV verhandelt mit dem GKV-Spitzenverband über die Umsetzung

April 24, 2020

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat mitgeteilt, in der nächsten Woche fänden Gespräche mit dem GKV-Spitzenverband über die konkrete Ausgestaltung der Abrechnung statt. Ein Ergebnis werde bis zum Ende der 18. KW angestrebt.

Dabei geht es u. a. um die Abrechnung des Zusatzbetrags in Höhe von 5,00 EUR (netto) für die Abgabe von Arzneimitteln im Wege des Botendienstes (§ 4 Absatz 1 SARS-CoV2-AMVV). Die zur Abrechnung erforderliche entsprechende technische Umsetzung (Sonder-PZN) stehe noch aus.

Insbesondere bei den gelockerten Stücklungs- und Auseinzelungsvorschriften (§ 1 Absatz 3 Satz 4 SARS-CoV2-AMVV) bestehe noch Uneinigkeit zur technischen Umsetzung, zur Abbildung in den Datenlieferungen nach § 300 SGB V und zur Rechnungstellung. Auch hierzu strebe der DAV unter Hochdruck eine Lösung an.

Ungeachtet der laufenden Gespräche mit dem GKV-Spitzenverband empfiehl der DAV den Apotheken, die Rezepte mit Botendienst und Stücklungs- und Auseinzelungsvarianten vorerst zurückzuhalten. Über die Modalitäten der Abrechnung dieser betroffenen Rezepte werde der DAV bis spätestens 30.04.2020 informieren, sodass die Apotheken am 1. Mai ihre Monatsabrechnungen für April über die Apothekenrechenzentren an die Krankenkassen geben können.

Hier finden Sie Informationen zur SARS-CoV2-Arzneimittelversorgungsverordnung.

AK Berlin, 24.04.2020