Schließzeiten der Apotheken an den Feiertagen

Dezember 11, 2020

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) hat mit der Allgemeinverfügung zur Dienstbereitschaft der öffentlichen Apotheken vom 15.11.2006 (Amtsblatt für Berlin, Seite 4105) die öffentlichen Apotheken am 24. und 31. Dezember jeweils ab 14.00 Uhr von der Verpflichtung zur ständigen Dienstbereitschaft gemäß § 23 Abs. 1 ApBetrO befreit.

Darüber hinaus lässt es das LAGeSo zu, dass sich die Apotheken an Heiligabend und Silvester den ortsüblichen Schließzeiten des Einzelhandels anpassen und bereits ab 13.00 Uhr schließen. Einer Genehmigung bedarf es hierzu nicht.

Soweit gemäß § 23 Absatz 2 ApBetrO über die genannten Zeiten hinaus im Einzelfall Befreiungen von der Dienstbereitschaft erteilt wurden, bleiben diese unberührt.

Die Regelungen über die Notdienstbereitschaft gelten uneingeschränkt.

AK Berlin, 11.12.2020