Schutzsuchende aus der Ukraine: BAV-Vertrag zur Versorgung nicht-registrierter Geflüchteter mit Arznei- und Hilfsmitteln
April 12, 2022Mit Kammer aktuell 36/2022 vom 08.04.2022 haben wir über den zwischen dem Berliner Apotheker-Verein (BAV) und dem Land Berlin geschlossenen Vertrag zur Versorgung von nicht registrierten Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine mit Arznei- und Hilfsmitteln informiert. Der BAV hat den in Bezug genommenen Vertrag nunmehr im Volltext zur Verfügung gestellt, den Sie hier einsehen können.
Die geschlossene Vereinbarung ist rückwirkend zum 24. Februar 2022 in Kraft getreten.
Der BAV teilt mit, an der Versorgung können öffentliche Apotheken teilnehmen, deren Leiter:innen dem BAV angehören oder – wenn sie kein BAV-Mitglied sind – diese Vereinbarung als für sich verbindlich anerkannt haben. Eine gesonderte Beitrittserklärung ist dazu in diesem Fall nicht erforderlich; durch die Aufnahme der Versorgung nach diesem Vertrag wird die Vereinbarung als verbindlich anerkannt.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Vertragstext sowie dem zum Kammer aktuell 36/2022 vom 08.04.2022 bereits beigefügten BAV-Rundfax 45/2022 vom 7. April 2022, das die wesentlichen Inhalte des Vertrages zusammenfasst. Das BAV-Rundfax 45/2022 haben wir hier noch einmal beigefügt.
AK Berlin, 12.04.2022