So sind Sie für die kommende Impfsaison vorbereitet

September 13, 2022

Nach § 20b Infektionsschutzgesetz hat die Bundesapothekerkammer in Zusammenarbeit mit der Bundeärztekammer ein Mustercurriculum für die ärztliche Schulung der Apothekerinnen und Apotheker entwickelt. Dieses ist eine Voraussetzung, damit Apothekerinnen und Apotheker gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 impfen können. Wir bieten Ihnen die Schulung gemäß den Vorgaben des § 20b Infektionsschutzgesetz an. Das Curriculum „Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durch Apothekerinnen und Apotheker“ der Bundesapothekerkammer umfasst folgende Module:
Modul 1: Selbststudium
Modul 2: COVID-19 – Theorie
Modul 3: Durchführung der Impfung – Theorie
Modul 4: Durchführung der Impfung – Praktische Übungen
Modul 5: Maßnahmen bei Impfreaktionen

Informationen zu den Modulen 1-5 finden Sie nach dem Login auf unserer Homepage hier https://www.akberlin.de/fortbildung/covid-19-impfschulung.html

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Regelversorgung Schutzimpfung gegen Influenza in Apotheken

Curriculum „Durchführung von Schutzimpfungen gegen Influenza durch Apothekerinnen und Apotheker“ (Regelversorgung)
Mit Inkrafttreten des Pflegebonusgesetzes wurde u. a. im Infektionsgesetz (IfSG) der § 20c eingefügt, durch den die Durchführung von Grippeschutzimpfungen von Personen ab einem Alter von 18 Jahren durch Apotheker:innen, die bis dato ausschließlich im Rahmen von Modellvorhaben nach § 132j SGB V möglich war, in die Regelversorgung überführt wird. Hinsichtlich der Qualifizierung sieht das Gesetz eine ärztliche Schulung vor, die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln hat, die in § 20c Abs. 2 IfSG aufgeführt sind.

Apotheker:innen, die bereits im Rahmen o. g. Modellvorhaben oder für die Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 nach § 20b Abs. 1 Nr. 1 IfSG ärztlich geschult wurden, gelten als qualifiziert.

AK Berlin, 13.09.2022