Soforthilfe-Programm für Freiberufler der IBB

März 20, 2020

Der Verband der Freien Berufe Berlin hat informiert, der Berliner Senat habe ein Soforthilfe-Programm II beschlossen.

Die Soforthilfe II wendet sich an die besonders hart von der Corona-Krise getroffene Klein- und Kleinstunternehmen mit maximal fünf Beschäftigten sowie Freiberufler und Soloselbständige vor allem aus den Bereichen Gesundheit, Gleichstellung, Handel und Dienstleistung, Jugend und Bildung, Kreativwirtschaft, Kultur, Soziales, Sport und Tourismus. Sie sollen schnell und mit geringem bürokratischem Aufwand Zuschüsse zur Sicherung ihrer beruflichen bzw. betrieblichen Existenz beantragen können.

Die Höhe des Zuschusses ist auf 5.000 EUR begrenzt. Er kann gegebenenfalls mehrmals beantragt werden, erneut nach sechs Monaten für Einzelpersonen sowie nach drei Monate für Mehrpersonenbetriebe.“

Antragsformulare sind noch nicht verfügbar. Informationen zu den Förderbedingungen, zu den Antragsformularen und zum Verfahren werden zeitnah auf der Website der Investitionsbank Berlin (IBB) veröffentlicht.“

AK Berlin, 20.03.2020