Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Corona-Virus

März 20, 2020

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 19.03.2020 an die Obersten Finanzbehörden der Länder steuerliche Maßnahmen im Hinblick auf Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie bei der Anpassung von Vorauszahlungen für Steuern bekannt gegeben. Durch die Maßnahmen soll durch die Corona-Pandemie wirtschaftlich Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegengekommen werden. AK Berlin, den 20.03.2020