Telematikinfrastruktur – Beantragung der Erstattungspauschalen für die Einrichtung und den Betrieb des eHealth-Konnektors

Juli 31, 2020

Die gematik hat die Zulassung für den eHealth-Konnektor der Fa. KoCo Connector GmbH erteilt. Damit sind die Voraussetzungen für die Erstattung der Kosten für die Installation dieses Konnektors und der Betriebskosten gegeben. Die Erstattung erfolgt über den Notdienstfonds des DAV e. V., der zur Beantragung der Erstattungspauschalen einen portalgestützten TI-Antrag auf seiner Webseite freigeschaltet hat.

Der Notdienstfonds weist im Einzelnen auf folgendes hin:

Anträge können zurzeit nur für Nutzer des eHealth-Konnektors der Fa. KoCo Connector GmbH gestellt werden.

Die Anträge können erst nach erfolgter technischer Inbetriebnahme der TI-Komponenten bzw. nach Update von bereits installierten Komponenten auf die eHealth-Funktionalitäten in der Apotheke erfolgen. Aufgrund des Zulassungsdatums der gematik für den oben genannten Konnektor ist das früheste Inbetriebnahme-Datum der 20.07.2020.

Für die Antragstellung ist es zunächst notwendig, dass sich der Apothekeninhaber für die jeweilige Apotheke im Apothekenportal des Notdienstfonds – sofern noch nicht geschehen – registriert.

AK Berlin, 31.07.2020