Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von COVID-19-Impfleistungen in Apotheken und der Erstellung von COVID-19-Impfzertifikaten
April 22, 2022Die ABDA hat zu der bisher noch ausstehenden Frage der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von COVID-19-Impfleistungen in Apotheken nunmehr wie folgt informiert:
Mit Nachricht vom 13. April 2022 habe das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nach erfolgter Beteiligung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) und der obersten Finanzbehörden der Länder gegenüber der ABDA mitgeteilt, dass die von den Apotheker:innen erbrachten Impfberatungen und Impfungen unter den Voraussetzungen des § 4 Nummer 14 a) bzw. b) Umsatzsteuergesetz (UStG) umsatzsteuerfrei seien. Umsatzsteuerfrei sei auch die in diesem Zusammenhang erfolgte Erstellung eines COVID-19-Impfzertifikats.
Voraussetzung hierfür sei, dass die impfberechtigten Personen ärztlich geschult wurden und ihnen die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung bestätigt wurde. Zudem müssen ihnen geeignete Räumlichkeiten mit der Ausstattung zur Verfügung stehen, die zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 erforderlich ist, oder die Apothekerin oder der Apotheker muss in andere geeignete Strukturen eingebunden sein, zum Beispiel in ein mobiles Impfteam.
Vergütungen für die nachträgliche Erstellung eines COVID-19-Impfzertifikats und für die Nachtragung einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in einen Impfausweis im Sinne des § 22 Absatz 2 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) für eine Person, die von dem jeweiligen Leistungserbringer der Nachweiserstellung (Impfzertifikat/Impfausweis) nicht auch gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft worden ist, fallen nach Mitteilung der ABDA nicht unter die Steuerbefreiung, da sie reinen Dokumentationszwecken dienen.
Die ABDA teilt ferner mit, die Apothekensoftwarehäuser und die Apothekenrechenzentren würden über die oben in Bezug genommene Klarstellung der umsatzsteuerlichen Behandlung von COVID-19-Impfleistungen umgehend informiert.
Der auf der Grundlage der obigen Informationen aktualisierte Leitfaden der ABDA „Handlungsempfehlung für die Abrechnung von Impfstoffen und Leistungen im Zusammenhang mit COVID-19-Impfungen in der Apotheke“ steht auf der Coronaseite der ABDA im geschützten Mitgliederbereich zur Verfügung.
AK Berlin, 22.04.2022