Urteil des OVG Berlin-Brandenburg zur Abgabe der „Pille danach“

Juni 28, 2024

Das OVG Berlin-Brandenburg hat am 26. Juni 2024 entschieden, dass Apotheker:innen die Abgabe der „Pille danach“ aus Gewissensgründen nicht verweigern dürfen. Die „Pille danach“ ist ein apothekenpflichtiges Arzneimittel und selbstständige Apotheker:innen müssen dem Versorgungsauftrag nachkommen. Sei dies nicht mit ihrem Gewissen vereinbar, ist es laut dem Gericht zumutbar, die Selbstständigkeit aufzugeben. Nähere Informationen folgen, sobald der Kammer die Urteilsbegründung vorliegt.

Pressemeldung des OVG Berlin-Brandenburg zum Aktenzeichen OVG 90 H 1/20