Verpflichtende Identifizierung bei SMC-B Anträgen ab 3. April 2023
März 31, 2023Die ABDA hat wie folgt informiert: Aufgrund der am 3. April 2023 inkrafttretenden Änderungen der Zertifizierungsrichtlinie für Teilnehmer der gematik-TSL ist in Zukunft auch bei der Beantragung einer SMC-B ein Identverfahren für die Antragsstellenden (analog zum Identverfahren im Rahmen der Beantragung eines HBA) verpflichtend. Die Anforderung wird durch die Kartenhersteller umgesetzt und in deren Prozesse integriert.
Die qualifizierten Vertrauensdienstanbieter haben die Liveschaltung des neuen Verfahrens für den 3. April 2023 angekündigt.
Bitte beachten Sie, dass sich die gewohnte Bearbeitungszeit des Antrages auf Seiten der Kartenhersteller bis zur Vorlage des Antrages als „Zur Freigabe (KHG)“ verlängern. Der Grund hierfür ist mehr Bearbeitungsaufwand seitens der Kartenhersteller, aber insbesondere die Abhängigkeit von der Geschwindigkeit der Antragstellenden bei der Durchführung der Identifizierung.
Bei Fragen stehen Ihnen die Kartenhersteller zur Verfügung.
Allgemeine Fragen zum HBA/zur SMC-B richten Sie gerne an mitgliederservice@akberlin.de.
AK Berlin, 31.03.2023