Verpflichtende Nutzung der ePA seit 1. Oktober 2025 – Nachweis der TI-Anwendung im Nacht- und Notdienstfonds (NNF) zwingend bis 31. Dezember 2025

Dezember 8, 2025

Die Nutzung der elektronische Patientenakte (ePA) ist für Apotheken seit dem 1. Oktober 2025 Pflicht. In einer Information an die Kammern und Verbände vom 3. Dezember 2025 weist der DAV erneut auf die Kon­sequenzen bei einem fehlenden Nachweis der TI-Anwendung hin:

Apotheken müssen bis spätestens 31. Dezember 2025 im NNF-Portal das Vorhandensein der vorgeschriebenen TI-Anwendung (hier ePA) nachwei­sen, um die volle TI-Pauschale zu erhalten – andernfalls droht ab dem 1. Januar 2026 eine Kürzung der Pauschale.

Dabei ist besonders hervorzuheben, dass aktuell rund 10 % der Apothe­ken diesen TI-Nachweis noch nicht erbracht haben. Für diese Apotheken ist der Dezember der letzte mögliche Monat, um den Nachweis fristgerecht nachzureichen.

Wird ein einzelnes TI-Modul – wie in diesem Fall das ePA-Modul – nicht nachgewiesen, erfolgt ab dem 1. Januar 2026 eine Kürzung der TI-Pau­schale um 50 %.

In der Regel erfolgt die Meldung automatisch über das Apothekenverwal­tungssystem (AVS), sie muss jedoch im NNF-Portal kontrolliert werden. Fehlt die automatische Übermittlung, kann der Nachweis manuell im Portal eingetragen werden. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier.

Bitte nutzen Sie die Übergangszeit bis Jahresende, um alle erforderlichen Nachweise und Vorbereitungen recht­zeitig abzuschließen und machen Sie sich zeit­nah fachlich und praktisch mit der elektronischen Medikationsliste (eML) im ePA-Modul ihres AVS vertraut.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur ePA sowie zur eML

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Start der ePA sowie ein um­fassendes fachliches und technisches FAQ sind auf der ABDA-Homepage zusammengestellt:

www.abda.de/fuer-apotheker/it-und-datenschutz/epa