Versicherte können E-Rezepte jetzt auch mit ihrer eGK in der Apotheke einlösen

Juli 7, 2023

Seit Anfang Juli können Versicherte E-Rezepte auch mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in Apotheken einlösen. Voraussetzung ist, dass in der jeweiligen Apotheke das benötigte Software-Modul bereits installiert ist. Nach Informationen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) soll die Installierung des Moduls abhängig vom Apothekensoftwarehaus im Laufe des 3. Quartals 2023 sukzessive flächendeckend in allen Apotheken erfolgen. Neben der E-Rezept-App der gematik und dem Papierausdruck des Tokens wird damit ein dritter Übertragungsweg für das E-Rezept etabliert.

Mit Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) befähigen Patient:innen die Apotheke ihrer Wahl, auf dem E-Rezept-Server abgelegte E-Rezepte einzusehen und zu beliefern. Das heißt: Das E-Rezept ist nicht auf der eGK gespeichert, die Karte dient der Apotheke – wie der Token auf dem Papierausdruck – nur als „Schlüssel“, um das E-Rezept abzurufen. Daher ist bei der eGK-Stecklösung (anders als bei Nutzung der gematik-App) seitens der Versicherten auch keine Eingabe eines PINs notwendig.

Voraussichtlich lässt sich die Nutzung des E-Rezeptes mit dem neuen Einlöseweg über die eGK-Stecklösung erheblich steigern. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist allen GKV-Versicherten bekannt. Auch die Arztpraxen und Apotheken kennen die eGK und sind bereits mit entsprechenden Kartenlesegeräten ausgestattet. Insofern ist es aus Sicht der Apothekerschaft die patientenfreundlichste Lösung, die Apotheken via eGK zu befähigen, E-Rezepte zu beliefern – und durch Einsparung der Papierausdrucke auch eine nachhaltige.

Ärztinnen und Ärzte sind derzeit jedoch noch nicht verpflichtet, Verordnungen als E-Rezept auszustellen. Das Bundesministerium für Gesundheit sieht die verpflichtende Einführung des E-Rezeptes ab dem 1. Januar 2024 vor.

Weitere Informationen zum neuen Einlöseweg des E-Rezeptes über die eGK-Stecklösung finden sich auch im ABDA-Newsroom.