Versorgung der Ärzte mit COVID-19-Impfstoffen
Januar 21, 2022Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat wie folgt informiert:
Liefermengen in KW 04/2022 (24. bis 28.01.2022)
Für KW 04/2022 hatte das BMG eine Höchstbestellmenge von 30 Impfdosen für Comirnaty® für niedergelassene Ärzt:innen, Privat-, Betriebs- und Krankenhausärzt:innen vorgegeben. Aufgrund der Zahl der Bestellungen muss mit Kürzungen gerechnet werden.
Für Bestellungen für Spikevax® und COVID-19-Vaccine Janssen gab es für die KW 04/2022 keine Höchstbestellmengen. Das BMG geht davon aus, dass die bestellten Mengen vollumfänglich beliefert werden können.
Comirnaty® ‒ ready-to-use-Formulierung (graue Kappe)
Ab KW 04 kommt die neue ready-to-use-Formulierung Comirnaty® 30 µg/Dosis Injektionsdispersion in die Auslieferung, die anders als die bisher verwandte Formulierung mit violetter Kappe und violettem Etikett nicht mehr verdünnt werden muss.
Zu diesem Impfstoff liegen die folgenden Informationen vor:
- Impfstoff muss ultratiefgekühlt werden
- Ungeöffnetes Vial kann nach dem Auftauen 10 Wochen bei 2-8 °C gelagert und transportiert werden
- 1 Vial enthält 6 Impfdosen
- Vial ist gebrauchsfertig und muss nicht verdünnt werden
- Für jede Impfung sind 0,3 ml Lösung aufzuziehen
- Zugelassen ab 12 Jahren
Damit sind zusammen mit dem Kinderimpfstoff Comirnaty® für Kinder (5-11 Jahre) drei unterschiedliche BioNTech-Formulierungen in der Impfstoffversorgung. Das BMG hat eine vergleichende Übersicht mit den wichtigsten Informationen zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie: Die neue Formulierung kann weder vom Arzt/von der Ärztin direkt verordnet, noch beim pharmazeutischen Großhandel direkt bestellt werden. Voraussichtlich bis Mai werden produktionsbedingt sowohl die neue ready-to-use-Formulierung (graue Kappe) als auch die Formulierung zum Verdünnen (violette Kappe) je nach Verfügbarkeit an die Apotheken geliefert. Es muss die Comirnaty® Formulierung abgenommen werden, die geliefert wird. Eine Rückgabe der Comirnaty® Formulierung, die rekonstituiert werden muss, ist nicht möglich.
Ärzt:innen verordnen wie bisher Comirnaty® und die Anzahl der gewünschten Impfdosen mit dem dazugehörigen Impfzubehör. Apotheken bestellen Comirnaty® über die bekannte BUND-PZN. Eine zusätzliche BUND-PZN für die ready-to-use-Formulierung steht nicht zur Verfügung.
Höchstbestellmengen für Comirnaty® für die KW 05/2022 (31.01. bis 04.02.2022)
Für die Bestellung am Dienstag, 25. Januar 2022, wird es die folgenden Höchstbestellmengen für Comirnaty® (BioNTech) geben.
Vertrags-, Privat- und Betriebsärzt:innen und Ärzt:innen in Krankenhäusern:
- 60 Dosen (10 Vials) Comirnaty® (BioNTech)
Impfzentren und mobile Impfteams (ÖGD)
- 1.020 Dosen (170 Vials) Comirnaty® (BioNTech)
Es muss damit gerechnet werden, dass auch weniger als 60 Dosen Comirnaty® geliefert werden.
Für Bestellungen von Spikevax® oder auch COVID-19-Vaccine Janssen ist keine Kontingentierung vorgesehen. Kürzungen können jedoch im Zweifel nicht ausgeschlossen werden.
Für den Fall, dass die Apotheke für mehrere Ärzt:innen Impfstoff bestellt und die verordneten Impfstoffdosen seitens des pharmazeutischen Großhandels gekürzt werden, sind die Bestellungen gleichmäßig zu kürzen.
Bestellung Comirnaty® für Kinder (5 bis 11 Jahre) für die KW 05/2022 (31.01. bis 04.02.2022)
Für die Bestellung des Impfstoffs Comirnaty® für Kinder (5 bis 11 Jahre) ist keine Kontingentierung vorgesehen. Bestellende Ärzt:innen sollen auf der Verordnung jedoch kenntlich machen, wenn der Impfstoff für Zweitimpfungen verwandt werden soll. Diese Bestellungen sind von Großhandel und Apotheken prioritär zu beliefern, um den zeitgerechten Abschluss der Impfserie zu gewährleisten. Über die Sonder-PZN für Bestellungen für Zweitimpfungen wurde mit Kammer aktuell 01/2022 vom 03.01.2022 informiert.
AK Berlin, 21.01.2022