Versorgung mit COVID-19-Impfstoffen

Juni 3, 2022

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat wie folgt informiert:

Einbindung der vertrags- und privatzahnärztlichen Praxen in die dezentrale Impfkampagne

Zahnärzt*innen sind gemäß § 20b Infektionsschutzgesetz zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 bei Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, berechtigt, wenn sie hierfür ärztlich geschult wurden und ihnen eine geeignete Räumlichkeit mit entsprechender Ausstattung für die Impfung zur Verfügung steht.

Durch die entsprechende Aufnahme der Zahnarztpraxen mit vertragszahnärztlicher oder privatzahnärztlicher Versorgung in die Coronavirus-Impfverordnung und in die Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen gegen COVID-19 besteht für die Praxen nun die Möglichkeit, COVID-19-Impfstoffe zu beziehen.

Ab der KW 24 (13. bis 17. Juni 2022) werden die Zahnärzt*innen in die dezentrale Impfkampagne eingebunden. Sie können dafür entsprechend dem bekannten Bestellablauf am Dienstag, den 7. Juni 2022, COVID-19-Impfstoff in den Apotheken bestellen. Nach derzeitigem Stand werden die Zahnärzt*innen analog der Ärzt*innen versorgt, wenngleich einige wenige Besonderheiten zu berücksichtigen sind.

Hier finden Sie die wichtigsten Eckpunkte der Versorgung der vertragszahnärztlichen und privatzahnärztlichen Praxen mit COVID-19-Impfstoffen durch Apotheken.

Die aktualisierte ABDA-Handlungsempfehlung „Versorgung mit COVID-19-Impfstoffen“, in der die Einbindung der Zahnärzt*innen in die dezentrale Impfkampagne berücksichtigt ist, steht auf der Coronaseite der ABDA im Mitgliederbereich zum Download zur Verfügung.

Wöchentliche Bestellmengen an COVID-19-Impfstoffen

Für die wöchentlichen Bestellungen von Comirnaty® 30 µg/Dosis gelten für Zahnärzt*innen bis auf weiteres die folgenden Höchstbestellmengen:

  • 240 Dosen (40 Vials) Comirnaty® 30 µg/Dosis (BioNTech)

Für die wöchentlichen Bestellungen von Spikevax®, COVID-19-Vaccine Janssen, oder auch Nuvaxovid® ist keine Kontingentierung vorgesehen.

Der Impfstoff Comirnaty® Kinder (5–11 Jahre) kann nicht für Impfungen in Zahnarztpraxen bestellt werden, da die Impfung unter 12-Jähriger durch Zahnärzt*innen gesetzlich nicht gestattet ist.

AK Berlin, 03.06.2022