Versorgung mit COVID-19-Impfstoffen
November 23, 2021Erhöhung der Höchstbestellmengen für Comirnaty® für KW 48 (29.11.bis 03.12.2021) um 1 Mio. Dosen – Ärzte können 48 statt 30 Dosen bestellen.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die ABDA soeben darüber informiert, dass die Liefermenge Comirnaty® in KW 48 um 1 Mio. Dosen erhöht wird.
Die Höchstbestellmenge für Ärzt:innen, Privatärzt:innen und Betriebsärzt:innen am heutigen Dienstag, 23. November 2021, beträgt somit
- nicht 30 Dosen Comirnaty® (wie in Kammer aktuell 97/2021 vom 22.11.2021 berichtet),
sondern
- 48 Dosen Comirnaty®.
Da die Gesamtmenge an Comirnaty® für KW 48 nach wie vor kontingentiert ist und nicht bekannt ist, wie viele Ärzt:innen Comirnaty® bestellen werden, kann nicht zugesagt werden, dass jedem bestellenden Arzt bzw. jeder bestellenden Ärztin auch wirklich 48 Dosen geliefert werden können.
Die Höchstbestellmenge für Impfzentren und mobile Impfteams bleibt unverändert bei 1020 Dosen (170 Vials) Comirnaty®. Für Spikevax® (Moderna) gibt es unverändert keine Höchstbestellmenge.
Letzte Bestellmöglichkeit für die COVID-19-Impfstoffe für die Ärzt:innen am Dienstag, 23. November 2021, ausnahmsweise 14:00 Uhr
Aufgrund der kurzfristigen Information des BMG über die Erhöhung der Liefermenge Comirnaty® und der sehr kurzen Informationsfenster der Beteiligten, hat die ABDA sich mit der KBV darauf verständigt, dass die Ärzt:innen ausnahmsweise bis Dienstag, 23. November 2021, spätestens 14:00 Uhr (statt wie üblich bis spätestens 12:00 Uhr), bestellen dürfen. Die Bestellung der Apotheken beim pharmazeutischen Großhandel erfolgt wie gehabt bis Dienstag, 23. November 2021, 18:00 Uhr.
Konsolidierung mehrerer Bestellungen eines Arztes bzw. einer Ärztin für Comirnaty®
Da aufgrund der Erhöhung der Höchstbestellmengen Comirnaty® für KW 48 mit Nachbestellungen der Ärzt:innen zu rechnen ist, sollen die Apotheken mehrere Bestellungen eines Arztes bzw. einer Ärztin konsolidieren, d. h. zu einem Auftrag zusammenfassen. Sollte die Erstbestellung allerdings bereits dem Großhandel übermittelt sein, ist deren Storno und eine Neuauslösung der geänderten Bestellung nicht erforderlich. Es wird in diesem Fall die Nachbestellung übermittelt.
Rückmeldung des Großhandels über die Liefermengen in KW 48
Aufgrund der Änderung der Bestellmengen für Comirnaty® muss der pharmazeutische Großhandel Prozesse umstellen. Dieser kann daher zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage treffen, wann die Rückmeldung an die Apotheken über tatsächlichen Liefermengen für die einzelnen Ärzt:innen für KW 48 erfolgt.
AK Berlin, 23.11.2021