Versorgung mit COVID-19-Impfstoffen

Mai 19, 2021

Einbindung der Betriebsärzte in die dezentrale Impfkampagne ab KW 23 (7. bis 11. Juni 2021)

Ab dem 7. Juni 2021 werden die Betriebsärzte in die dezentrale Impfkampagne eingebunden. Die ABDA übersendet nachfolgende Informationen, die insbesondere für die Versorgung der Betriebsärzte mit COVID-19-Impfstoffen für die KW 23 relevant sind.

Wichtig sind insbesondere:

» Unterschiedliche Bestellzeitpunkte und -rhythmen für Vertragsärzte und Betriebsärzte

Die Bestellzeitpunkte und -rhythmen für die Vertragsärzte und Betriebsärzte und damit die jeweiligen Bestellzeitpunkte der Apotheken beim Großhandel sind unterschiedlich. Die Bestellungen für die Betriebsärzte müssen jeweils in der Vorvorwoche der Auslieferung an den Großhandel übermittelt werden.

Für die Lieferung für KW 23 müssen die Betriebsärzte somit bereits bis Freitag, 21. Mai 2021, 12:00 Uhr, bei ihrer Apotheke bestellen. Die Apotheke leitet die Bestellungen der Betriebsärzte bis spätestens Freitag, 21. Mai 2021, 15:00 Uhr, an den Großhandel weiter.

Für die Lieferung für KW 24 müssen die Betriebsärzte aufgrund des Feiertags am Donnerstag, 3. Juni 2021, (in einigen Bundesländern) bis spätestens Mittwoch, 2. Juni 2021 12:00, Uhr bei den Apotheken bestellen, die wiederum am selben Tag bis spätestens 15:00 Uhr die Bestellung dem Großhandel übermitteln müssen.

Für die Lieferungen ab KW 25 ist jeweils Donnerstag der Stichtag. Nähere Informationen werden rechtzeitig übermittelt.

» Bestellung der COVID-19-Impfstoffe nur bei vier Großhandlungen möglich

Die Apotheken dürfen Bestellungen für COVID-19-Impfstoffe für Betriebsärzte nur bei einer der vier Großhandlungen auslösen:

  • Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung
  • Alliance HealthCare Deutschland GmbH/GEHE Pharmahandel GmbH
  • PHOENIX Pharmahandel GmbH & Co KG
  • NOWEDA Apothekergenossenschaft eG

Dies gilt auch, wenn die Großhandlung nicht der vorwiegende oder kein Lieferant der Apotheke ist.

» Bestellung der Apotheken für Betriebsärzte spätestens bis 21. Mai 2021, 15:00 Uhr, bei einer der vier Großhandlungen per Fax oder Mail

Die Bestellung der Apotheken für die Betriebsärzte bis spätestens Freitag, 21. Mai 2021, 15:00 Uhr, kann nicht über MSV3, sondern muss per Fax oder E-Mail erfolgen. Es empfiehlt sich, dass die Apotheken sich den Empfang der Bestellung durch den Großhandel bestätigen lassen. Aufgrund des nicht automatisierten Verfahrens ist davon auszugehen, dass der Großhandel im Zweifelsfall pragmatische Lösungen finden wird. Der Großhandel arbeitet daran, dass zeitnah eine automatisierte Lösung im Rahmen von MSV3 zur Verfügung stehen wird.

Grund für dieses Verfahren war die notwendige Trennung der Warenströme in die vertrags- und betriebsärztliche Versorgung und der frühe Bestellbeginn für die Betriebsärzte am 21. Mai 2021. Daher konnte der Großhandel in der Kürze der Zeit nicht die dafür notwendigen Anpassungen im MSV3-Bestellsystem vornehmen.

» Bestellung der Apotheken für Vertragsärzte für KW 22 (31. Mai bis 4. Juni 2021) bis spätestens 25. Mai 2021, 15:00 Uhr, beim Großhandel

An dem Prozess der Bestellung für die Vertragsärzte ändert sich nichts. Die Bestellung für die KW 22 (31. Mai bis 4. Juni 2021) muss bis spätestens 25. Mai 2021, 15:00 Uhr, beim Großhandel eingegangen sein. Cave: Montag, 24. Mai 2021, ist Feiertag. Die Bestellung erfolgt elektronisch wie gewohnt nach dem bekannten Verfahren über MSV3.

Die ABDA wird die Informationen in das Dokument „Versorgung mit COVID-19-Impfstoffen“ integrieren, das auf der Coronaseite der ABDA-Homepage zur Verfügung steht.

Die Informationen über die jeweils wöchentlich bei der Bestellung und Auslieferung der COVID- 19-Impfstoffe zu berücksichtigenden Punkte werden auf der Coronaseite der ABDA-Homepage unter „Aktuelle Hinweise zur Versorgung der Vertragsärzte mit COVID-19-Impfstoffen (KW XX/YY)“ sowie – neu – „Aktuelle Hinweise zur Versorgung der Betriebsärzte mit COVID-19-Impfstoffen (KW XX/YY)“ bereitgestellt.

Änderung Zulassung Comirnaty® ‒ neue Stabilitätsdaten

Die EMA hat die Zulassung für Comirnaty® geändert, da BioNTech neue Stabilitätsdaten vorgelegt hat. Wichtigster Punkt ist die verlängerte Haltbarkeit der Vials bei Temperaturen von 2 bis 8 Grad Celsius von bislang 120 Stunden auf 31 Tage. Die dabei inkludierte Transportzeit von maximal 12 Stunden ist allerdings unverändert. Die Änderungszulassung gilt für alle derzeit bereits in Deutschland im Markt befindlichen Vials Comirnaty® sowie selbstverständlich für die neu in den Markt kommenden.

Die entsprechende SOP, die die Grundlage für Gestattungen der Länder zum Abpacken des Impfstoffs in der Apotheke ist, wurde bereits aktualisiert und ist derzeit zur Prüfung beim PEI.

Hier finden Sie die aktuelle Fachinformation sowie die vergleichende Impfstoffübersicht in überarbeiteter Fassung.

WICHTIG – Dokumente auf der Webseite der ABDA

Die aktuellen wöchentlichen Änderungen, insbesondere zu Liefermengen und empfohlenen Bestellmengen, stehen als zusätzliches Dokument mit der Bezeichnung „Aktuelle Hinweise zur Versorgung mit COVID-19-Impfstoffen“ auf der Coronaseite der ABDA-Homepage im Mitgliederbereich zur Verfügung stehen.

Ausführliche Informationen über die Bestell- und Lieferprozesse sind auf der Corona-Seite der ABDA-Homepage in dem Dokument „Versorgung mit COVID-19-Impfstoffen“ abrufbar. Es enthält wie bisher ausführliche Hinweise über die Organisation der Impfstoffbestellung und -belieferung, jedoch ohne aktuelle Zahlen und Bestellmengen.

Informationen der KBV

Umfassende Informationen für Arztpraxen zu COVID-19-Impfungen inklusive der aktuellen Bestellhinweise finden sich auch auf der Webseite der KBV.

AK Berlin, 19.05.2021