Versorgungsmangel bei acetylsalicylsäurehaltigen Arzneimitteln in intravenösen Darreichungsformen
August 5, 2025Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat mit Bekanntmachung vom 21. Juli 2025 (BAnz. AT 25.07.2025 B1) nach § 79 Absatz 5 Arzneimittelgesetz (AMG) festgestellt, dass ein Versorgungsmangel mit acetylsalicylsäurehaltigen Arzneimitteln in intravenösen Darreichungsformen besteht.
Die Feststellung erlaubt den zuständigen Behörden der Länder nach Maßgabe des § 79 Absatz 5 und 6 AMG im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des Arzneimittelgesetzes zu gestatten.
Die Feststellung gilt bis zu einer abweichenden Feststellung durch das BMG, die ebenfalls im Bundesanzeiger bekannt zu machen ist.
Quelle: ABDA-Rundschreiben Nr. 55/2025