Wie dürfen Apotheken Desinfektionsmittel selbst herstellen?

März 4, 2020

Wie dürfen Apotheken Desinfektionsmittel selbst herstellen?

Die Herstellung von Desinfektionsmitteln wird in der EU-Biozidverordnung geregelt und bedarf einer Zulassung. Allerdings besteht auch die Möglichkeit einer befristeten Ausnahme nach Artikel 55 Biozid-Verordnung (Biozid-VO) für die Herstellung nicht zugelassener Desinfektionsmittel, wie es die derzeit empfohlenen WHO-Rezepturen darstellen. Die Apothekerkammer Berlin steht wegen einer derartigen Ausnahmeregelung für die Berliner Apotheken bereits im Kontakt mit den Behörden und der ABDA. Zuständig für die Ausnahmeregelung ist nach Auskunft der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gemäß § 12b Chemikaliengesetz die Bundesstelle für Chemikalien in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Eine weitere Möglichkeit kann die Herstellung als Arzneimittel auf Basis von Standardzulassungen sein. DAZ-Online hatte hierzu über eine Einschätzung des Regierungspräsidiums Tübingen berichtet. Auch dieser Lösungsweg wird derzeit von den Berliner Behörden geprüft.

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AK Berlin, 04.03.2020