Wiederverwendung medizinischer Atemschutzmasken in Ausnahmefällen

April 6, 2020

Nach wie vor herrscht großer Mangel an Schutzausrüstung, insbesondere an Mund-Nase-Schutz-Masken (MNS-Masken) sowie FFP2-Masken, der nicht gedeckt werden kann.

Die Kammer hat den notwendigen Bedarf für eine arbeitssicherheitstechnisch sinnvolle und notwendige persönliche Schutzausrüstung ganz besonders auch zum Schutz vor Ansteckung des in der Beratung sowie bei Botengängen, im Notdienst und in der Rezeptur tätigen Personals beim Berliner Krisenstab angemeldet, der die Notwendigkeit der Ausrüstung der Apotheken mit „PSA“ (persönliche Schutzaurüstung) auch prinzipiell anerkennt.

Allerdings gibt es für die Verteilung der weiterhin viel zu wenigen, in ausreichender Qualität eintreffenden Schutzausrüstungen seitens der Senatsverwaltung eine klare Priorisierung in Richtung Krankenhäuser, Ärzte, Pflegeheime, so dass der Zeitpunkt einer Versorgung der Apotheken aus einem entsprechenden Kontingent derzeit nicht absehbar ist.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Gesundheit haben mit Blick auf diese Situation ein Verfahren vorgestellt, wie durch Wiederverwendung von Atemschutzmasken unter definierten Bedingungen ein Ressourcen schonender und dennoch ausreichend sicherer Einsatz gewährleistet werden kann. Dabei sind drei Kategorien zu unterscheiden, bei denen zusammengefasst wie folgt zu verfahren ist:

Mund-Nase-Schutz-Masken (MNS-Masken) können nach geeigneter Wiederaufbereitung bei 65 bis 70°C für 30 Minuten wiederverwendet werden. Dies gilt allerdings nur für MNS-Masken, die entweder das Ziel haben, Dritte, das heißt nicht den Träger, zu schützen bzw. bei Einsatz zum Schutz Dritter im Stationsalltag, in Ambulanzen oder Pflegeeinrichtungen. Bei Operationen oder bei interventionellen Eingriffen ist eine Wiederverwendung grundsätzlich nicht möglich.

FFP2- bzw. FFP3-Masken mit CE Kennzeichnung oder Masken, die nach dem Prüfgrundsatz der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) zugelassen sind, können ebenfalls nach Hitzebehandlung, das heißt bei trockener Hitze bei 65 bis 70°C für 30 Minuten wiederverwendet werden. Dies gilt auch für Masken chinesischer Herkunft.

FFP2- bzw. FFP3-Masken aus den USA, Kanada, Australien oder Japan sind vor Wiederaufbereitung einem Schnelltest zur Temperaturbeständigkeit zu unterziehen.

Hier sind die Verfahren detailliert beschrieben.

AK Berlin, 06.04.2020