Durchführung von PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 außerhalb der Apothekenbetriebsräume

März 10, 2021

Wir hatten in unserem „Baustellen-Newsletter“ Kammer aktuell 12/2021 vom 05.03.2021 berichtet, dass die Frage, ob Apotheken PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 außerhalb der Apothekenbetriebsräume durchführen dürfen, zur Klärung bei der Senatsverwaltung liegt. Das für die Apothekenüberwachung zuständige Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) hat die Kammer gestern informiert, dass die Durchführung der Tests außerhalb der Apothekenbetriebsräume zwar nicht der Rechtslage entspricht, aus übergeordneten Gründen der Pandemiebekämpfung aber unter den folgenden Voraussetzungen geduldet wird.

Das Bundesgesundheitsministerium hatte mit dem Schreiben vom 23.02.2021 an die Länder empfohlen, die Durchführung von PoC-Antigentests auch außerhalb der Apothekenbetriebsräume zu ermöglichen. Die für den Vollzug der Apothekenbetriebsordnung zuständigen Landesbehörden wurden aufgefordert, eine Lösung auf der Ebene des Verwaltungsvollzugs zu finden. Nach der Apothekenbetriebsordnung ist die als apothekenübliche Dienstleistung anerkannte „Durchführung von PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2“ außerhalb der Raumeinheit der Apothekenbetriebsräume und damit auch außerhalb des Rahmens der erteilten Betriebserlaubnis „eigentlich“ nicht möglich. Die von der Senatsverwaltung gefundene Lösung lautet: Duldung.

Das LAGeSo wird – dieser Entscheidung folgend – die Durchführung von PoC-Antigentests auch außerhalb der Raumeinheit der Apothekenbetriebsräume unter den folgenden Voraussetzungen dulden:

  • Gegenstand der Duldung: Durchführung von PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 außerhalb der Apothekenbetriebsräume
  • Dauer der Duldung: Längsten für das Andauern der pandemischen Lage von nationaler Tragweite
  • Bedingung: Ordnungsgemäßer Betrieb der Apotheke bleibt gewährleistet und keine Beeinträchtigung des Vorrangs des Arzneimittelversorgungsauftrages der Apotheke

AK Berlin, 10.03.2021