Ergänzende Hinweise zur Registrierungspflicht im Verpackungsregister zum 01.07.2022
Juni 14, 2022Mit Kammer aktuell 45/2022 vom 23.05.2022 haben wir über die erweiterte Registrierungspflicht im Verpackungsregister ab dem 01.07.2022 berichtet, die auch Apotheken betrifft. Zu den Einzelheiten und dem Registrierungsprozess verweisen wir insoweit auf unser obiges Kammer aktuell 45/2022 vom 23.05.2022.
Vor dem Hintergrund der erweiterten Registrierungspflicht ist die Zentrale Stelle Verpackungsregister an die ABDA herangetreten und hat ergänzend auf weitere von ihr zur Verfügung gestellte Informationen mit der Bitte um Weiterleitung hingewiesen. Die von der Zentralen Stelle Verpackungsregister in diesem Zusammenhang in Bezug genommenen Informationen finden Sie in diesem Schaubild sowie hier.
Zudem hält die Zentrale Stelle Verpackungsregister zwecks weiterer Information und Anleitung auf ihrer Homepage verschiedene Erklärfilme, unter anderem zu den Pflichten nach dem Verpackungsgesetz sowie zum Registrierungsprozess, bereit.
AK Berlin, 14.06.2022