Erstellung digitaler COVID-19-Impfzertifikate durch Apotheker:innen – Handlungshilfe der ABDA

Juni 14, 2021

Aufgrund der am 1. Juni 2021 in Kraft getretenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist jeder Apotheker berechtigt, nachträglich auf Wunsch des Geimpften ein digitales Zertifikat über die Durchführung einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 – das COVID-19-Impzertifikat – zu erstellen (wir berichteten in Kammer aktuell 50/2021 vom 4. Juni 2021).

Für die Erstellung der digitalen Impfzertifikate kann ab heute (14. Juni 2021) das Apothekenportal des Deutschen Apothekerverbands e. V. (DAV, https://www.mein-apothekenportal.de/ ) genutzt werden. Hierfür ist vorab eine Registrierung im Verbändeportal nötig.

Die Apothekerkammer Berlin dringt weiter auf eine Lösung für die ausgegrenzten Nicht-Verbandsmitglieder. In einer am Freitag, 11. Juni 2021 stattgefundenen Besprechung der Landesapothekerkammern wurde von der ABDA eine Lösung „im Laufe dieser Woche“ in Aussicht gestellt. Wir werden via Kammer aktuell informieren, sobald es etwas Neues gibt. Wir bitten, von Anfragen abzusehen.

Sie müssen nicht alles lesen, aber Kammer aktuell!

Details zur Erstellung der digitalen Impfzertifikate in der Apotheke finden Sie in dieser Handlungshilfe der ABDA. Das Dokument ist ebenfalls auf der Corona-Seite der ABDA-Homepage eingestellt.

AK Berlin, 14.06.2021