Erstellung digitaler Impfzertifikate im Notdienst – Apothekerkammer rät davon ab – Info-Blatt für Aushang

November 26, 2021

Die Apothekerkammer erreichen in letzter Zeit vermehrt Hinweise von Apotheken aus Berliner Kiezen mit lebendigem Nachtleben, dass sich teilweise lange Schlangen vor der Notdienstklappe bilden. Viele der Wartende möchten ein digitales Impfzertifikat für den Bar- oder Clubbesuch erhalten.

Die Apotheken berichten, es gäbe nicht selten Anhaltspunkte, dass im Notdienst gefälschte Impfnachweise vorgelegt werden. Es wird von den Betreffenden offensichtlich bewusst eine Situation geschaffen und ausgenutzt, in der die Apotheke keine Möglichkeit hat, die vorgelegten Impfnachweise zu überprüfen, weil nachts und an Wochenenden weder die in den Impfpapieren angegebenen Ärzte noch die Impfzentren oder andere Stellen erreichbar sind. Das Szenario ähnelt der bekannten Masche der Vorlage gefälschter Tilidin-Rezepte und anderer Rezepte für „begehrte Substanzen“ im Notdienst.

Die Apothekerkammer rät daher davon ab, im Notdienst digitale Impfzertifikate zu erstellen.

Wir haben ein PDF für einen Aushang erstellt, mit dem Apotheken darüber informieren können, dass sie im Notdienst keine digitalen Impfzertifikate erstellen.

Wenn sich in der Szene rumspricht, dass die Quelle ausgetrocknet ist, können Apotheken im Notdienst auch wieder ihrer ausschließlichen Aufgabe, der Versorgung mit Arzneimitteln, nachkommen. Außerdem werden die Störungen abnehmen.

Wir weisen an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass Apotheken nicht verpflichtet sind, digitale Impfzertifikate zu erstellen – schon gar nicht im Notdienst. Das Risiko, dass hier gefälschte Dokumente vorgelegt werden ist noch höher, als ohnehin schon. Informationen zum Umgang mit mutmaßlichen Impfpassfälschungen finden Sie im Kammer aktuell 86/2021 vom 21.10.2021.

AK Berlin, 26.11.2021