Schutzimpfungen in öffentlichen Apotheken - Film Durchführung der Impfung Theorie (Curriculum BAK Teil 4)
Apothekerkammer Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts
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Inhalte
Gegen Grippe oder COVID-19 impfen: Das ist in Deutschland inzwischen nicht nur in ärztlichen Praxen, sondern auch in vielen Apotheken möglich. Nach § 20c Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Apothekerinnen und Apotheker Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gegen Grippe (Influenza) und Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) impfen. Voraussetzung hierfür ist unter anderem der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss einer Impfschulung. Diese können interessierte Apothekerinnen und Apotheker über die Apothekerkammer Berlin absolvieren.
Die Schulung beinhaltet einen Theorieteil, der in Form von vier aufeinander aufbauenden Videomodulen die Inhalte vermittelt. Im Anschluss daran müssen Teilnehmer:innen eine Lernerfolgskontrolle online durchführen. Zum Bestehen sind mindestens 70 Prozent der Fragen richtig zu beantworten. Der Test kann beliebig oft wiederholt werden. Der Theorieteil wird durch einen Praxisteil ergänzt.
Die Apothekerkammer Berlin stellt für jeden Teil eine Einzelbescheinigung aus, die Teilnehmer:innen über das Portal abrufen können. Das Ergebnis der Lernerfolgskontrolle wird automatisch per E-Mail zugesandt. Diese Unterlagen bescheinigen den Apothekerinnen und Apothekern, dass sie Impfungen gegen Grippe und Covid-19 durchführen dürfen.
Hinweise
Diese Veranstaltung findet Online über die Plattform "GoToWebinar" statt. Für die Teilnahme ist vorab immer eine Registrierung auf der Web-Plattform erforderlich. Erst nach erfolgreicher Registrierung auf der Web-Plattform erhalten Sie Ihren persönlichen Eintrittslink für die Veranstaltung.